2. ZV-Auftrag - neue Kosten? Kinder im Pfüb unberücksichtigt

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Bibi
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#1

23.11.2012, 10:29

Hallo Ihr Lieben,

ich hab schon versucht mit der Suchfunktion weiterzukommen, bin aber gescheitert.

Ich habe einen Pfüb beantragt und nun eine Zwischenverfügung erhalten. Zum einen soll ich die Kosten eines ZV-Auftrages zurücknehmen, da nach Aussage des Gerichts bereits berechnet. Ich habe in 02/2012 einen ZVA gemacht, daraufhin hat der GV mitgeteilt, dass der Schuldner schon die EV geleistet hat. Daraufhin habe ich dann - nach Ablauf der 3 Jahre - in 10/2012 einen neuen ZVA gemacht, damit der Schuldner eine neue EV leisten muss. Ich habe in Erinnerung, dass man Kosten für den ZVA immer dann nehmen kann, wenn mindestens 6 Monate dazwischen liegen, finde aber keine Entscheidung als Begründung.

Weiterhin hatte ich im Pfüb angegeben die Ehefrau aufgrund ihrem eigenen Einkommen nicht bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen und die beiden Kinder je nur zu 1/2 (also insgesamt nur 1 Kind), da die Ehefrau mit ihrem Einkommen auch für den Unterhalt der Kinder aufkommt. Die Rechtspflegerin sieht das anders; sie meint das Einkommen der Ehefrau (1.200 Euro brutto) reicht gerade mal für sie aus. Ich habe versucht mit der Rpflin. am Telefon eine Klärung zu finden, aber sie will von mir eine genaue Argumentation, warum neben der Ehefrau auch je 1/2 Kind unberücksichtigt bleiben muss.

Hat Jemand von Euch evtl. entsprechende Urteile/Entscheidungen parat, die ich zitieren könnte?

Ich danke Euch schonmal im voraus.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
tiko73

#2

24.11.2012, 13:45

Die Kosten für den 2. ZVA sehe ich auch als angefallen. Deine Fruchtlosigkeitsbescheinigung aus 02/12 gilt ja nur 6 Monate und die waren 10/12 definitiv abgelaufen. Vielleicht das einfach nochmal so der Rpfl. begründen :-)

Bei der Nichtberücksichtigung kann ich dir leider nicht weiter helfen, da ich sowas selbst bislang noch nicht hatte :-(
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