![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich hab grad mal ne Frage, die uns hier etwas spaltet
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich hab ein Urteil. ZV-Klausel und ZU sind vorhanden.
Es fehlt lediglich vorne auf der ersten Seite der Vermerk "Vollstreckbare Ausfertigung".
Und jetzt die Preisfrage:
Ist das nun eine vollstreckbare Ausfertigung oder nicht?
Ich bin der Meinung, dass es "trotzdem" eine vollstreckbare Ausfertigung ist.
Die RAin meint, dass ich mir besser den Stempel noch besorgen müsste, wenigstens zur Sicherheit.
Was meint ihr?
Ich hatte so einen Fall bislang noch nicht
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)