Sicherungshypothek aus Zwangsgeldbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lala31535
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#1

22.11.2012, 11:11

Ich weiß, es ist schon sehr exotisch:

Wir lassen gerade eine Sicherungshypothek aus einem Zwangsgeldbeschluss eintragen (ersatzweise Zwangshaft haben wir nicht im Beschluss). Nachdem ich nirgendwo etwas dazu gefunden habe :cry: , hier zur Info: Der Gläubiger ist - lt. Rechtspfleger - wie folgt zu bezeichnen:

Gläubiger (der eigentlich zu erbringenden Handlung),
Zahlungsempfänger: Land (in unserem Fall) Niedersachsen.



Viel Spaß damit!
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