ZV in eheliche Zugewinngemeinschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sari83
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#1

19.11.2012, 16:01

:roll: :roll: Hallo Leute!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Ich habe hier mal wieder meine "Lieblingsakte" auf dem Tisch...ganz cleverer Schuldner, wir kommen einfach nicht an Geld, obwohl wir wissen, dass er welches haben muss. Mein Chef kommt fast jeden Tag auf neue ZV-Ideen und ich soll dann gucken, dass ich die umsetzen kann...
So, nun kam mein Chef darauf, dass unser Schuldner zwar angeblich von seiner Ehefrau getrennt lebt, aber ja trotzdem sämtliche Gegenstände im gemeinsam angeschafften Haus, in dem seine Ehefrau noch lebt, im Wege der ehelichen Zugewinngemeinschaft angeschafft wurden, diese Dinge als beiden gehören. Somit auch unserem Schuldner. Und nun soll ich gucken, wie wir daran kommen. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, habe von so etwas auch noch nie gehört.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Das wäre so toll! Wie kann ich in die bewegl. Sachen der Eheleute vollstrecken, die sich diese im Rahmen der Zugewinngemeinschaft angeschafft haben bzw. geht das überhaupt? Habt ihr ggf. ein Muster? Sorry, ich steh hier echt auf dem Schlauch! :roll:
LG Sari83
Liebe Grüße,
Sari83
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#2

19.11.2012, 16:10

Erstmal müsst ihr konkret wissen, was überhaupt angeschafft wurde und was davon überhaupt pfändbar ist. Normaler Hausrat ist sicherlich unpfändbar, Autos nur bedingt. :ka
Was ist denn mit seinem Anteil am Haus, habt ihr da schon was gemacht?
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#3

19.11.2012, 16:44

Das Haus ist mittlerweile auf seine Frau übertragen worden. Ob das Auto auf den Namen der Frau läuft, recherchieren wir gerade noch, ist aber wohl leider anzunehmen. Letzte Hoffnung war quasi, dass die evtl. nen Flachbildschirm oder was weiß ich während der Ehe gemeinsam angeschafft haben... Meinst du, da gibt es eher wenig Chance auf Pfändung? Und wenn ich es einfach mal auf "gut Glück" versuche, wie könnte ich es wohl am besten formulieren?
Danke auf jeden Fall schonmal für die schnelle Antwort Pepples!
Liebe Grüße,
Sari83
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#4

26.11.2012, 15:31

Hey!
Nur zur Info. Hab u. a. mit der zuständigen Gerichtsvollzieherin gesprochen. Das soll eigentlich ganz einfach sein, so sagt sie. Nach ihren Anweisungen habe ich nun den Baustein ZV-Auftrag genommen, im Grunde aber alle Anträge raus genommen und statt dessen hingeschrieben, dass ich um Pfändung und Verwertung aller im Rahmen der ehelichen Zugewinngemeinschaft angeschafften Dinge (bzgl. Hausrat) bitte. Da die getrennt lebende Ehefrau in dem Haus nun alleine lebt, sollte ich direkt Antrag auf ERteilung eines Durchsuchungsbeschlusses mit reinnehmen, falls sie beim ersten Besuch der Gerichtsvollzieherin der Durchsuchung widersprechen wird. So geht alles schneller. Bis jetzt habe ich nichts Gegenteiliges gehört, sollte also alles glatt gelaufen sein und die Vollstreckung läuft. :smile:
Liebe Grüße,
Sari83
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#5

26.11.2012, 16:58

Dann mal viel Glück dabei, dass es auch etwas pfändbares gibt. :wink:
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#6

26.11.2012, 17:10

Wollen wir es hoffen! :thx
Liebe Grüße,
Sari83
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