ZV-Tipps gesucht - Schuldner benutzt GmbH eines Freundes

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pitt
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#1

14.11.2012, 08:42

Ich habe hier eine Akte auf dem Tisch, bei der ich nicht mehr weiterkomme und Chef mir in den Ohren liegt, dass ich weitermachen soll (es geht um seine Gebühren): Der Schuldner wickelt seine sämtlichen Bankgeschäfte über die Firma eines Freundes ab, der ihm Generalvollmacht erteilt hat. Es existiert kein GF-Anstellungsvertrag. Laut E-Akte (Chef vertrat ihn wg. Insolvenzverschleppung), sieht ihn die StA als faktischen Mit-Geschäftsführer dieser GmbH. Der Schuldner hat die EV zuletzt 2010 abgegeben, zu diesem Zeitpunkt gab es 5 weitere HB verschiedener Gläubiger. Er verfügt über keinen Grundbesitz, ZV-Auftrag verlief erfolglos, da der GVZ ihn mehrfach nicht antreffen konnte und eine ausgebrachte Pfändung ggü. der GmbH seines Freundes wg. Arbeitseinkommen verlief ergebnislos. Bis heute wurde von dort trotz Erinnerung und Androhung einer Drittschuldnerklage nicht einmal die Drittschuldnerauskunft erteilt. Die GmbH seines Freundes hat auch diverse Gläubiger (Versicherungen, FA, Energieversorger) auf den Fersen und der Schuldner selbst ist mit seiner eigenen GmbH vor einigen Jahren "gegen die Wand gefahren". Da der Schuldner erst nach Abgabe der letzten EV zum Generalbevollmächtigten bestellt wurde und er seitdem für diese tätig ist, verweist der GVZ nun auf die Abgabe einer neuen EV, nachdem die ZV-Versuche ergebnislos verliefen. Ich weiß jetzt schon, dass die neue EV auch nix Pfändbares bringen wird. Pkw, Bankkonten, alles läuft über die GmbH. Weiß jemand von den ZV-Experten noch irgendeine Möglichkeit um hier weiterzukommen?
fnr
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#2

14.11.2012, 08:45

Hmm, ist er nun da GF oder nicht?
Pitt
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#3

14.11.2012, 08:54

Offiziell nicht. Es existiert kein GF-Anstellungsvertrag. In der E-Akte heißt es dazu: Herr X ist im Besitz einer notariell beglaubigten Generalvollmacht zur Vertretung der Y GmbH in nahezu allen Angelegenheiten (Banken, Kredite, Buchführung usw.) Bei Herrn X wurden auch sämtliche Unterlagen, welche die GmbH betreffen, aufgefunden und sichergestellt. Es ist augenscheinlich zu vermuten, dass X faktischer Geschäftsführer der GmbH ist. Die Generalvollmacht liegt mir in Kopie vor. Dort ist keine Rede davon, dass der Schuldner irgendeine Gegenleistung von der GmbH für seine Tätigkeit als Generalbevollmächtigter erhält.
fnr
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#4

14.11.2012, 09:15

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=29967" target="blank

Ich hoffe das hilft weiter. Ein fiktives GF - Einkommen kann man festsetzen lassen. Ansonsten halt die DS - Klage. Da dauert aber ja immer... Da er ja anscheinen auch keine Gesellschaftsanteile hat, kann man die ja auch nicht pfänden :(
Ansonsten wäre die neue EV auch gut und falls er die dann eventuell falsch abgibt kann man ihm da noch ein Bein stellen. Die Frage ist hierbei ja, wovon er dann seinen Lebensunterhalt bestreitet... Das würde ich vielleicht noch mit in den EV antrag nach 903 reinnehmen und dann vielleicht noch die Gehaltsbescheinigungen von ihm pfänden und die Kontoauszüge der letzten 3, 4, 5, Monate. Weiter weiß ich gerade leider auch nicht.
Davy Jones’ Locker
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#5

14.11.2012, 09:17

§ 850h Abs. 2 ZPO
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#6

14.11.2012, 10:49

Erst einmal vielen Dank für Eure Tipps! Ich werde meinem Chef mit Rücksicht auf die Kosten einer Drittschuldnerklage vorschlagen, zunächst die EV abnehmen zu lassen. Das Arbeitseinkommen hatten wir ja bereits gepfändet. Nach dem eingestellten Post von Ernie fällt darunter auch das verschleierte Arbeitseinkommen. Da die GmbH hierauf nicht reagiert hat, könnten wir im Anschluss an die EV Drittschuldnerklage erheben (falls sich aus der EV selbst nicht noch andere ZV-Möglichkeiten ergeben). In der E-Akte habe ich noch einen Hinweis zu der Buchhaltung der GmbH gefunden, wonach bei einer Sichtung der Sachkonten festgestellt wurde, dass viele Ausgaben nicht firmentypisch sind, sondern es sich vermutlich um private Entnahmen des Schuldners handelt. Personalkosten waren lt. StA ebenfalls nicht erkennbar. Ich habe vorhin im Internet noch einen Zeitungsartikel gefunden, wonach das Haus des Schuldners im Februar 2012 versteigert wurde und die Verlesung der Gläubigerliste satte 12 Minuten gedauert hat. Wir wurden Ende Dezember 2011 beauftragt. Ich prüfe jetzt noch, welche Voraussetzungen für den Straftatbestand der Vollstreckungsvereitelung erfüllt sein müssen, denn offensichtlich dient die GmbH des Freundes hauptsächlich dem Zweck, die Gläubiger des Schuldners ins Leere laufen zu lassen. Falls er dann in der EV auch noch falsche Angaben macht, kann man den Schuldner evtl. über die strafrechtliche Schiene zur Zahlung bewegen.
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