Schuldner hat eine Bar

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
XLadyX
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#1

12.11.2012, 19:43

Guten Abend,

mein Schuldner hat eine Bar die nur am Wochenende geöffnet ist. Ich möchte nun, dass der GV an einem Samstagabend die Einnahmen pfändet. Wie mache ich das am besten?
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Pepples
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#2

12.11.2012, 19:47

Mit dem GVZ das vorher telefonisch abklären. :wink:
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#3

12.11.2012, 19:51

Aber ich muss doch irgendeinen Antrag einreichen, oder nicht?
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#4

12.11.2012, 19:53

Ja, natürlich mussst Du die Kassenpfändung beantragen. Ohne Auftrag macht der GVZ nichts. Aber weil ja nur am WE auf ist, würde ich das vorbesprechen. :wink:
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#5

12.11.2012, 19:55

Eine letzte Frage noch: wo finde ich ein Muster für eine Kassenpfändung?
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#6

12.11.2012, 19:59

Nimm nen normalen ZVA und schreib rein, dass auch eine Kassenpfändung vorgenommen werden soll. :wink:
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Lämmchen
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#7

12.11.2012, 20:25

Ich würde in den Antrag noch mit aufnehmen, dass zur Unzeit vollstreckt wird. Da wird ja sicherlich abends/nachts am meisten zu holen sein. Aber auch das würde ich vorher mit dem GV absprechen. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#8

13.11.2012, 20:13

Habe schon einen Kombiauftrag am laufen. Kann ich jetzt noch einen neuen machen? Habe irgendwo gelesen, dass der GV zuständig ist wo die Geschäftsräume etc. liegen. Bei mir dürften zwei verschiedene GV zuständig sein.
Jupp03/11

#9

13.11.2012, 20:18

XLadyX hat geschrieben:Habe schon einen Kombiauftrag am laufen. Kann ich jetzt noch einen neuen machen? Habe irgendwo gelesen, dass der GV zuständig ist wo die Geschäftsräume etc. liegen. Bei mir dürften zwei verschiedene GV zuständig sein.
ohne Titel?
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#10

14.11.2012, 06:23

Titel liegt vor! Da hatten wir aber noch keine Kenntnis davon, dass der Schuldner eine Bar betreibt. Der Pfändung läuft zurzeit unter seiner Wohnanschrift wo auch der Titel zugestellt wurde.
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