Hallo zusammen,
ich habe einen Freisteller hier, wonach der Beklagte verurteilt wird, den Kläger von der Verbindlichkeit bezg. der ausserger. Kosten des Pbv freizustellen. Wir haben ordnungsgemäß nochmals den Betrag angemahnt etc. Nun hat die Gegenseite einen Teil der HF beglichen, aber halt diese Kosten nicht.
Kann ich davon ausgehen, dass der Freisteller jetzt ein Zahler geworden ist, da die Gegenseite ja einen Teil gezahlt hat??
Ich bin verwirrt!!
Vollstreckt hier noch jemand Freisteller???
lg und danke
Freisteller umgewandelt in Zahler, wann vollstrecken
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Hallo Schnatterlisa,
ehrlich gesagt habe ich so'n Teil schon ewig nicht mehr gesehen. Habt Ihr denn die Höhe der außerger. Kosten mit drin oder nur den allgem. Text mit der Freistellung?
Da würde ich jetzt spontan mal telef. oder per email beim zuständigen GV fragen ob er sowas vollstreckt falls die Höhe nicht drin steht.
Solche Anträge haben wir uns abgewöhnt, nachdem (allerdings in einem arbeitsgerichtl. Verfahren) ein nicht nummerisch berechneter Anspruch nicht vollstreckbar war (Ablehnung durch GV) und wir neu klagen mussten. Seither stellen wir immer alle Anträge in der Klage der Höhe nach berechnet mit rein.
Da der Mdt. PKH bekommen hat: hattet Ihr evtl Ber-Hilfe bewilligt bekommen? Dann geht der Anspruch m.E. sowieso anteilig auf die Landeskasse über (nur die Differenz zur Regelgebühr wäre dann ja übrig).
LG
ehrlich gesagt habe ich so'n Teil schon ewig nicht mehr gesehen. Habt Ihr denn die Höhe der außerger. Kosten mit drin oder nur den allgem. Text mit der Freistellung?
Da würde ich jetzt spontan mal telef. oder per email beim zuständigen GV fragen ob er sowas vollstreckt falls die Höhe nicht drin steht.
Solche Anträge haben wir uns abgewöhnt, nachdem (allerdings in einem arbeitsgerichtl. Verfahren) ein nicht nummerisch berechneter Anspruch nicht vollstreckbar war (Ablehnung durch GV) und wir neu klagen mussten. Seither stellen wir immer alle Anträge in der Klage der Höhe nach berechnet mit rein.
Da der Mdt. PKH bekommen hat: hattet Ihr evtl Ber-Hilfe bewilligt bekommen? Dann geht der Anspruch m.E. sowieso anteilig auf die Landeskasse über (nur die Differenz zur Regelgebühr wäre dann ja übrig).
LG
hm, warum soll ich das BEGRÜNDEN?
Der Freistellungsanspruch wird nach 887 ZPO vollstreckt
wenn du eine spezielle Frage hast, dann formuliere sie bitte, dann kann ich ja versuchen sie zu beantworten.
?
Der Freistellungsanspruch wird nach 887 ZPO vollstreckt
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11