Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir mal wieder helfen...
Folgendes Problem:
Ein Mandant kam zu uns mit einem Vollstreckungsbescheid von Juli 2007, den er mit Hilfe seines letzten Anwalter erwirkt hat. Eine Vollstreckung damals war nicht Erfolg versprechend.
Uns liegt ein aktuelle Anschrift des Schuldners vor und eine Nachfrage bei Gericht hat ergeben, dass der Schuldner aktuell auch keine e. Versicherung abgegeben hat.
Die Vollstreckung ansich ist für mich kein Problem. Jetzt habe ich nur gehört, dass z.B. Zinsen verjähren und ich diese nicht mehr in den Antrag aufnehmen kann.
Meine Frage ist jetzt, was verjährt wann?
Ich habe Positionen wie Zinsen, EMA-Kosten, die festgesetzten Kosten, Gebühren für die letzte ZV, Gerichtsvollzieherkosten usw. Halt alles, was damals bei dem anderen RA angefallen ist.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.
alter Vollstreckungsbescheid
- Mietzemau
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Ich würde hier erst einmal ein Foko mit allem pipapo anlegen und die ZV betreiben. Sooollte der Schuldner ein kluges Kerlchen sein und sich auf die Einrede der Verjährung berufen, dann musst du die Zinsen entsprechend nachberechnen. Ich mein die verjähren auch nach drei Jahren. Deswegen ist es ja immer sinnig mal ne ZV zu probieren, um die Verjährung zu hemmen. Aber solang kein Schuldner schreit, zieh ich das ehrlich gesagt durch.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was wurde seit Titulierung gemacht?
Die Einrede der Verjährung muß vom Schuldner erhoben werden.
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(UNHEILIG)
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Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Seit Titulierung hat der letzte RA einmal einen Kombi-Auftrag versandt.
Der GVZ hat die eidesstattliche Versicherung abgenommen und fertig. Mehr ist nicht passiert.
Und jetzt habe ich den Mist an der Backe...
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