Pfändung von Einkommen der Ehefrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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chebakatze
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#1

06.11.2012, 14:51

Guten Tag an Alle :D

ich brauche einmal Eure Hilfe.
Ein Schuldner hat die e.V. abgegeben und mitgeteilt, dass seine Rente bei € 690 liegt, seine Ehefrau allerdings ein Einkommen von € 3.700,00 hat.
Mein Chef meinte nun, man könnte ja trotzdem pfänden, da der Schulnder ja einen Unterhaltsanspruch gegenüber seine Ehefrau hat.

Meines Erachtens geht das nicht, da er ja kein Taschengeld als solches erhält, sondern nur eine Ersparnis hat. Laut Pfändungstabelle müsste er eine Menge von seiner Frau erhalten, damit der Gläubiger überhaupt mal etwas sieht.

Hat jemand mal einen solchen Fall gehabt?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Lg Chebakatze
samsara
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#2

06.11.2012, 15:54

Die Frage ist, ob die Frau bei einer Rente von EUR 690,00 überhaupt zum Unterhalt verpflichtet ist.
chebakatze
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#3

06.11.2012, 15:56

Das ist die Frage, zumal sie ja in einem Haushalt wohnen. So viel ich weiß, gilt diese Unterhaltspflicht dann nicht so, als wenn man getrennt leben würde.
samsara
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#4

06.11.2012, 15:59

Angenommen sie bezahlt die Miete (sofern es Miete zu zahlen gibt) und auch einen Teil der Lebensmittel etc. (oder alles), dürfte er keinen Anspruch auf Unterhalt haben.

Was hat er denn im VZ aufgeführt bzgl. Miete etc.?
chebakatze
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#5

06.11.2012, 16:03

Ansprüche aus Mietverträgen stehen ihm nicht zu. Die Möbel gehören auch seiner Frau.
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