Pfändung der Bruchteilsgemeinschaft, und dann?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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KiwiHH
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#1

01.11.2012, 14:05

Huhu ihr Lieben,

vor kurzem habe ich die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragt (Schuldner und Bruder sind Eigentümer zu je 1/2, Sicherungshypothek ist also auch nur auf dem hälftigen Miteigentumsanteil eingetragen). Diese ist mittlerweile auch eingetragen. Nun soll ich die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft pfänden. Der Antrag ist raus, und was passiert dann? Ich habe bislang noch nicht machen müssen, von daher bin ich ein richtiger Newbie was das angeht.

Die Pfändung wird dann dem Schulder und dem anderen Miteigentümer zugestellt? Und dann?

Ich weiß, dass man später die Teilungsversteigerung beantragen kann, aber meine Suche hier hat mich nicht wirklich weitergebracht.

Mich würde mal der genaue Ablauf interessieren. Also was das Gericht bzw. der GVZ mit meinem Antrag macht, was danach so alles passiert und was ich letztlich für Möglihckeiten habe.

Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?

VIele Grüße!
Jupp03/11

#2

01.11.2012, 14:26

Es sollte zunächst mal mitgeteilt werden, welche Vorbelastungen im Grundbuch eingetragen sind, auch Rechte in
Abt. II.
Elliot
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#3

02.11.2012, 09:36

Sobald du nach erfolgter Zustellung den Pfüb hast, beantragst du einfach die Teilungsversteigerung und fügst neben dem Titel auch den Pfüb bei.

1.) die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft des Grund-stücks xx,Flur xx, Flurstück-Nr. xx, eingetragen im Grundbuch von xx, Band/Blatt xx, anzuordnen.

2.) die Teilung des Erlöses entsprechend den Miteigentumsanteilen.


Im oben bezeichneten Grundbuch ist xx als Miteigentümer-/in der Ge-meinschaft eingetragen.

Dieser Anteil wurde zugunsten der Gläubiger durch Pfändungs- und Überweisungsbe-schluss des Amtsgerichts xx vom xx, Aktenzeichen: xx , gepfän-det und zur Einziehung überwiesen.

Zum Nachweis der Pfändung wird anliegender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nebst zugrunde liegendem rechtskräftigen Titel, der dem Drittschuldner xx am xx zugestellt wurde, überreicht.
KiwiHH
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#4

16.11.2012, 08:30

@Jupp: Sobald mir die Akte mal wieder unterkommt, kann ich das sagen. Derzeit liegt sie beim Chef und ich komme nicht ran, weil er da selbst noch was recherchieren muss. Aber - ich glaube - es war in Abt. II nichts eingetragen.

@Elliot: Vielen Dank, das Muster hilft mir - wenn es soweit ist- bestimmt schon mal weiter. Danke!
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