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Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:16
von Kanzleihund
Ich bin mir nicht so sicher, wie ich hier weiter machen, ohne dass der Drittschuldner mir einen :vogel zeigt.

Schuldnerin hat die ursprünglich getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten; weshalb ich die Ansprüche gegenüber ihrer Bank gepfändet habe. Die Drittschuldnerin hat mir mitgeteilt, dass keine Geschäftsverbindung mehr besteht. Trotzdem hat die Schuldnerin nunmehr die Ratenzahlungen wieder aufgenommen und drängt auf eine Ruhendstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Ich habe nun zwei Möglichkeiten, ihr mitteilen, dass doch gar keine Geschäftsverbindung mehr besteht. Damit nehme ich ihr vielleicht die Motivation für eine Ratenzahlung. Oder ich stelle den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ruhend. Letzteres würde ich als Bank, bei der keine Geschäftsverbindung mehr besteht, sehr sehr merkwürdig finden.

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:25
von Jupp03/11
Und das letztere wäre mir sowas von egal, wenn ich dadurch die Ratenzahlungen bekomme.

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:25
von Soenny
Zumal die meisten Banken die Ruhendstellung gar nicht mehr akzeptieren, hier zumindest nicht, was dann auch bereits mit der Drittschuldnererklärung mitgeteilt wird :roll:

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:26
von Bino
Das ist tatsächlich etwas komisch.
Ich mag Dir die Frage auch noch gar nicht beantworten, denn ich hätte jetzt spontan die Idee, dass Dir die Bank eine falsche Auskunft gegeben hat - was durchaus vorkommt - oder Du hast bei einer falschen Bank gepfändet. Könnte das sein? Mir würde da spontan die "Problematik" mit den zwei Deutschen Banken einfallen.
Wenn dem aber nicht so ist, würde ich aber die Bank nicht um Ruhendstellung bitten ;-)
Man könnte der Schuldnerin höchstens schreiben, dass man aus dem PfÜB keine Rechte herleitet, solange sie zahlt, aber so ganz korrekt ist das ja auch nicht. Ich würde daher den unterschiedlichen Auskünften von Schuldner und Drittschuldner erstmal auf den Grund gehen.

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:30
von Kanzleihund
Bank ist eine örtliche Spaßkasse. Diese hat die entsprechende Auskunft gegeben. Die Schuldnerin hat sich gar nicht geäußert, keine Ahnung, was sie zu der Ratenzahlung bewegt.

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:32
von Soenny
Trotzdem hat die Schuldnerin nunmehr die Ratenzahlungen wieder aufgenommen und drängt auf eine Ruhendstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Und wie drängt sie, wenn sie sich nicht geäußert hat? :kopfkratz

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:36
von Bino
Hm, ich kann mir jetzt schlecht vorstellen, dass die da gar kein Konto mehr hat und nicht gesehen hat, dass Du dann bei einer falschen Bank gepfändet hast.
Dann schreibt ihr doch, dass Du aus dem PfÜb keine Rechte herleitest, solange sie Raten zahlt.

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 19:55
von Kanzleihund
JSanny hat geschrieben:
Trotzdem hat die Schuldnerin nunmehr die Ratenzahlungen wieder aufgenommen und drängt auf eine Ruhendstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Und wie drängt sie, wenn sie sich nicht geäußert hat? :kopfkratz
Sie hat Einmalzahlung und Ratenzahlung angeboten, teilweise schon vorgenommen und nun ruft die Refa aus der Kanzlei, welche sie vertritt, ständig an und fragt, wann ich denn nun ruhend stelle. Sag jetzt nicht, dass ich dort nachfragen soll. Da kann ich wohl auch gleich die Schuldnerin fragen. Außerdem ist Eure Kollegin von Euch derart durch den Wind, dass sie mir schon mehrfach falsche Informationen erteilt hat.

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 20:38
von Lämmchen
KH aber wenn die Raten ausgeblieben sind, dürfte doch jetzt wohl der Gesamtbetrag fällig sein. Das würde ich dann auch machen, bevor Du die Pfändung ruhend stellst, was teilweise ja wirklich nicht mehr geht.

Re: Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 31.10.2012, 21:27
von Kanzleihund
Lämmchen was würdest Du tun :kopfkratz