Mietkaution
Verfasst: 31.10.2012, 11:06
Ich hab mal eine wohl etwas blöde Frage, aber stecke total fest
Soweit ich weiß, ist es bei der Pfändung der Mietkaution ja so, dass ich erst mit einer Auszahlung rechnen kann wenn der Schuldner aus der Wohnung auszieht. Und auch dann hat der Vermieter erstmal ein Vorrecht auf die Kaution - also könnte ich evtl. leer ausgehen.
Wir haben jetzt hier die andere Seite: Der Schuldner bekam die Mietkaution gepfändet und ist nun bei uns und möchte wissen, was das bedeutet.
Mein Chef will jetzt wissen wo die ganze Sache geregelt ist, ich finde aber keinen Paragrafen dazu. Und kann die Auszahlung der Mietkaution durch den Gläubiger irgendwie früher herbeigeführt werden? Oder kann der Schuldner wirklich durchatmen solange er nicht vorhat dort auszuziehen?
Könnt ihr mir sagen, wo ich die ganze Sache nachlesen kann?
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Soweit ich weiß, ist es bei der Pfändung der Mietkaution ja so, dass ich erst mit einer Auszahlung rechnen kann wenn der Schuldner aus der Wohnung auszieht. Und auch dann hat der Vermieter erstmal ein Vorrecht auf die Kaution - also könnte ich evtl. leer ausgehen.
Wir haben jetzt hier die andere Seite: Der Schuldner bekam die Mietkaution gepfändet und ist nun bei uns und möchte wissen, was das bedeutet.
Mein Chef will jetzt wissen wo die ganze Sache geregelt ist, ich finde aber keinen Paragrafen dazu. Und kann die Auszahlung der Mietkaution durch den Gläubiger irgendwie früher herbeigeführt werden? Oder kann der Schuldner wirklich durchatmen solange er nicht vorhat dort auszuziehen?
Könnt ihr mir sagen, wo ich die ganze Sache nachlesen kann?