wie gehe ich vor wenn die GmbH keinen Sitz hat?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rosa

#1

30.10.2012, 09:38

ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch oder stell mich einfach doof an :oops:

Ich habe einen Titel gegen eine GmbH. Nachdem die Kontenpfändung fruchtlos verlief (Konten erloschen) habe ich den GVZ beauftragt. Habe ihn an die Anschrift im Titel geschickt. Der GVZ hat die Anschrift netterweise korrigiert und ist an die neue Anschrift gelaufen. Dort ist jetzt eine Einzelfirma ansässig, die Inhaberin sagt, sie habe nichts mit der GmbH zu tun und hat einen Briefkopf von sich mitgegeben. Der Briefkopf ist genauso aufgebaut, wie der der GmbH, auch der Name ist gleich (nur eben nicht "abc GmbH"). Ich habe die Inhaberin angerufen und gefragt, was da los ist, dass das doch alles ein wenig seltsam wäre.... Sie sagte, dass es die GmbH nicht mehr geben würde, sie hätte sie aufgekauft, auf Nachfragen revidierte sie das dann wieder... Fakt ist, dass ich jetzt einen HR-Auszug eingeholt habe, wonach die GmbH wohl noch existiert (Inso habe ich auch geprüft) Fakt ist aber auch, dass unter der bekannten Anschrift keine GmbH mehr sitzt und die Einzelfirma ja nichts mit der GmbH zu tun hat.

und jetzt?
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Frau Cindy
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#2

30.10.2012, 09:44

Über so etwas ähnliches ärgere ich mich auch gerade. Mir hat der GV empfohlen unter der Privatanschrift des GF die eV abnehmen zu lassen. Ich hoffe so, an weitere Infos zu kommen.

Evtl. fällt jmd. noch was Schlaues dazu ein.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
samsara
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#3

30.10.2012, 10:20

ZV-Auftrag an die Privatanschrift des GF. und Meldung an das Registergericht, dass die GmbH keinen Firmensitz mehr hat, obwohl nicht gelöscht etc.
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#4

30.10.2012, 10:23

samsara hat geschrieben:ZV-Auftrag an die Privatanschrift des GF. und Meldung an das Registergericht, dass die GmbH keinen Firmensitz mehr hat, obwohl nicht gelöscht etc.
Dazu hätte ich auch noch mal ne Frage. Bei meinem Schuldner meinte der GV, der Sitz der GmbH wäre nur eine Scheinanschrift, weil nur ein Stuhl drin stehen würde. Kann ich so was auch dem Registergericht melden oder gibts da andere Möglichkeiten?
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Stephen Jay Gould
rosa

#5

30.10.2012, 10:23

ZV-Auftrag an die Privatanschrift des GF.
habe ich leider nicht
Meldung an das Registergericht, dass die GmbH keinen Firmensitz mehr hat, obwohl nicht gelöscht etc.
ok, das werde ich tun (auch wenn es mich nicht weiter bringt denke ich)

DANKE
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#6

30.10.2012, 10:24

Wenn die Konten erloschen sind, und die GmbH keine Insolvenz angemeldet hat, dann muss man wohl an den Geschäftsführer persönlich dran, falls möglich.
Ob es was bringt, weiß ich nicht. GmbH ist ja haftungsbeschränkt.

Wo ist denn das Urteil her und von wann? Oder wurde direkt nach dem Urteil etwas unternommen?
Um welchen Betrag handelt es sich denn?

Man sollte halt schon eine Abwägung vornehmen, ob sich der Aufwand für den Mandanten lohnt, häufig ist außer Spesen nichts gewesen.
Pitt
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#7

30.10.2012, 10:35

Zunächst würde ich - wie empfohlen - die EV-Abgabe durch den GF unter der Privatanschrift durchführen lassen. Unter http://www.bundesanzeiger.de" target="blank kann man kostenlos nachsehen, wann die GmbH zum letzten Mal einen Jahresabschluss veröffentlicht hat und wie die finanzielle Situation damals aussah. Man könnte dann noch eine Internetrecherche zur Inhaberin der Einzelfirma durchführen. Eventuell gibt es einen Hinweis darauf, dass eine Verbindung zu den Gesellschaftern der GmbH oder der GmbH selbst besteht. Bei den Gesellschaftern der GmbH könnte man nachprüfen, ob über deren Privatvermögen ein Inso-Verfahren anhängig ist bzw. diese bereits die EV abgegeben haben. Dann werden gerne mal Firmengelder abgezweigt und die GmbH dadurch wirtschaftlich ausgehöhlt. Wenn sich der Verdacht erhärtet, dass die Einzelfirma die Geschäfte der GmbH faktisch fortführt, würde ich anhand einer Gewerberegisteranfrage prüfen, ob die Einzelfirma überhaupt angemeldet wurde. Evtl. existiert die nur auf dem Euch vorgelegten Briefkopf. Falls die Einzelfirma über einen Internetauftritt verfügt, könnte man vorab die dort angegebene Steuernummer mit der der GmbH abgleichen. Wenn von der GmbH selbst nichts mehr zu holen ist, bleibt nur die Möglichkeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Gesellschafter/Geschäftsführer wg. Insolvenzverschleppung etc. persönlich in Anspruch zu nehmen. Hierzu muss man aber erst einmal die erforderlichen Infos einholen (z. B. durch die EV, den letzten Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertungen der GmbH). Wenn einem der Nachweis gelingt, dass die Einzelfirma tatsächlich nirgendwo registriert wurde, sondern faktisch die Geschäfte der GmbH fortführt, könnte man evtl. strafrechtlich über die Schiene Gläubigerbenachteiligung/Zwangsvollstreckungsvereitelung die Gesellschafter/Geschäftsführer belangen. Ich würde derzeit nicht das HR über die nicht erfolgte Bekanntmachung der aktuellen Geschäftsanschrift informieren. Schlimmstenfalls wird dann die GmbH von Amts wegen gelöscht, was den Gesellschaftern nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt ja nur recht sein dürfte und Euren Titel wertlos machen würde.
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