Zahlungspflicht Drittschuldner übersteigt Forderung

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rosa

#1

25.10.2012, 10:20

Ich habe folgende Frage:

wir haben eine Forderung gegen den Schuldner von 10.000 EURO

Schuldner hat gerade ein Haus verkauft, die Käufer sind hier bekannt, sodass ich ein VZV ausgesprochen habe. Die Drittschuldner hätten an den Schuldner 150.000 EURO zahlen müssen. Im VZV steht ja, dass sie keine Zahlung an den Schuldner leisten dürfen. Meine Forderung hier beträgt ja nur 10.000 EURO zzgl. Zinsen und Kosten für den Pfüb dann. Ich habe in diesem Fall jetzt den Drittschuldnern gesagt, dass sie 10.100 EURO einbehalten sollen und den Rest auszahlen. (In Absprache mit Chef)

Wie ist denn hier die Regelung? Die Drittschuldner hatten zwischenzeitlich auch schon ein Schreiben vom RA des Schuldners bekommen, dass sie unverzüglich zu zahlen haben uns sich aufgrund des Notarvertrages in Verzug befinden und die RA Kosten zu tragen haben
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.10.2012, 10:49

Normalerweise steht doch im VZV und PfÜB "soweit die Forderung gepfändet ist". Aus der Forderungsaufstellung ergibt sich für den Drittschuldner ja der Betrag, der von Euch gepfändet wird (ausgenommen die i. d. R. noch nicht bezifferbaren Zustellungskosten für VZV und PfÜB). Den überschießenden Betrag hätte der Drittschuldner m. E. an die Gegenseite auszahlen und wg. der Differenz auf Euer VZV verweisen müssen. Auszahlung an Euch erfolgt ja sowieso erst nach Vorlage des PfÜB, da VZV nur die Wirkung eines Arrestes hat. Schuldner wäre also normalerweise dann auch über GVZ/Vollstreckungsgericht über Art und Höhe Eurer Pfändung informiert.
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