Kosten der Zwangsvollstreckung bei Aufforderungsschreiben
Verfasst: 23.10.2012, 21:34
Guten Abend ihr Lieben.
Ich habe erstmals folgendes Problem auf dem Tisch: Wir haben für unseren Mandanten einen Vergleich geschlossen (Arbeitsgericht), nach Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung musste ich den Schuldner zur Vergleichserfüllung auffordern, habe diesem hierfür die ZV-Gebühr (Nr. 3309) in Rechnung gestellt. Der Vergleich ist inzwischen erfüllt, nur meine Rechnung steht noch aus. Rechtsschutzversichert ist der Mandant nicht (PKH), aber das spielt ja auch keine Rolle, der Schuldner war ja in Verzug. Nun meine Frage: Wie setze ich denn meine Gebührenforderung nun durch? Das hatte ich in der Praxis noch nie, höre halt nur auf Seminaren immer, dass wir das Geld beanspruchen können als Verzugsschaden.
Hatte das schon mal jemand???
Falls es von Belang ist, der Titel beinhaltet KEINE Geldforderung, hier ging es um das Zeugnis.
Freue mich über Hilfe von euch....
Ich habe erstmals folgendes Problem auf dem Tisch: Wir haben für unseren Mandanten einen Vergleich geschlossen (Arbeitsgericht), nach Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung musste ich den Schuldner zur Vergleichserfüllung auffordern, habe diesem hierfür die ZV-Gebühr (Nr. 3309) in Rechnung gestellt. Der Vergleich ist inzwischen erfüllt, nur meine Rechnung steht noch aus. Rechtsschutzversichert ist der Mandant nicht (PKH), aber das spielt ja auch keine Rolle, der Schuldner war ja in Verzug. Nun meine Frage: Wie setze ich denn meine Gebührenforderung nun durch? Das hatte ich in der Praxis noch nie, höre halt nur auf Seminaren immer, dass wir das Geld beanspruchen können als Verzugsschaden.
Hatte das schon mal jemand???
Falls es von Belang ist, der Titel beinhaltet KEINE Geldforderung, hier ging es um das Zeugnis.
Freue mich über Hilfe von euch....