Vollstreckung Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pidellal
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#1

23.10.2012, 16:17

Hallo,

wir haben ein Urteil, wonach die Gegenseite verurteilt wird einen bestimmten Betrag nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung eines Kfz bla bla.

Wie mache ich den Vollstreckungsauftrag? Hatte ich noch nie! Hat jemand ein Muster für mich?

Danke für Eure Hilfe
Brina77
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#2

23.10.2012, 16:21

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger ./. Schuldner

werden anliegend die vollständige Zwangsvollstreckungsunterlagen überreicht mit dem Auftrag,

die aus der beigefügten Forderungsaufstellung ersichtliche Vollstreckungsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche körperliche Vermögen Zug um Zug gegen das Anbieten des Gutes mit der Bezeichnung HIER DIE GENAUE BEZEICHNUNG (siehe Titel) EINTRAGEN einzuziehen.

Die Gegenleistung ist bei der Vollstreckung noch anzubieten. Mit einem wörtlichen Angebot nach § 756 Abs. 2 ZPO besteht Einverständnis.
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Liesel
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#3

23.10.2012, 16:25

Wurde im Urteil bereits Annahmeverzug festgestellt?
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Brina77
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#4

23.10.2012, 17:19

Liesel hat geschrieben:Wurde im Urteil bereits Annahmeverzug festgestellt?
Stimmt, ist nicht ganz unwichtig. Mein Muster ist für den Fall, dass der Verzug noch nicht festgestellt wurde.
pidellal
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#5

24.10.2012, 10:37

Ne. Kann ich nicht entdecken. Annahmeverzug wurde wohl nicht festgestellt
pidellal
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#6

24.10.2012, 15:36

Wie müßte mein GV-Auftrag denn aussehen, wenn Annahmeverzug festgestellt wäre?
re-si41
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#7

04.12.2012, 12:52

wüsste ich auch gerne :wink2
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Anahid
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#8

04.12.2012, 17:23

Wenn der Annahmeverzug festgestellt wurde, dann kannst Du ganz normal die Zwangsvollstreckung durchführen. Da brauchst Du dann keine besondere Formulierung. Dann kannst Du z.B. auch sofort eine Pfändung bei der Bank machen. Das geht nicht, wenn der Annahmeverzug bislang nicht festgestellt ist. Da bist Du gezwungen vorab einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, der die geschuldete Gegenleistung für den Fall der Zahlung anbietet.

@re-si41 Bitte ergänze Dein Profil um Deinen Beruf. Das ist hier Forenregel und ansonsten darf hier auf Fragen, die Du stellst, niemand antworten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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