Lohnpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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alda
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#1

23.10.2012, 09:02

Hallo zusammen,
ich hab mal wieder eine etwas schwieriges Thema...... Unser Mandant ist Arbeitgeber. Für ein Arbeitnehmer lag eine Pfändung des Gehaltes vor. Das Gehalt lag grundsätzlich immer unter der Pfändungsfreigrenze. Im Laufe des Monats September 2012 ist der Arbeitnehmer nun ausgeschieden. Ihm wurde sein Gehalt anteilig ausbezahlt nebst Urlaubsabgeltung und Zeitguthaben. Das Lohnprogramm unseres Mandanten hat nun das Gehalt hochgerechnet auf den ganzen Monat und dann ein pfändbaren Betrag errechnet. Ist das korrekt?
Wäre für Rückantworten sehr dankbar.
:thx schon mal im voraus.....
Schönen Tag
alda
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Liesel
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#2

23.10.2012, 09:11

Der Berechnung des Pfändungsbetrages darf nur der tatsächlich zustehende Lohnanspruch zugrunde gelegt werden. Man kann doch keinen fiktiven Anspruch berechnen, den der Arbeitnehmer hätte, wenn er länger in der Firma angestellt gewesen wäre.
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alda
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#3

23.10.2012, 10:10

Hallo Liesel,
vielen Dank für Deine Antwort...... Sitze nun über dem ZPO-Kommentar und finde nichts dazu. Wahrscheinlich finde ich deswegen nichts, weil es vollkommen klar ist, dass es sich aus dem tatsächlich zustehenden Lohnanspruch berechnet.
Manchmal sieht man vor lauter Wald die Bäume nicht.....
Vielen Dank
alda
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