Hallo zusammen,
ich hab mal wieder eine etwas schwieriges Thema...... Unser Mandant ist Arbeitgeber. Für ein Arbeitnehmer lag eine Pfändung des Gehaltes vor. Das Gehalt lag grundsätzlich immer unter der Pfändungsfreigrenze. Im Laufe des Monats September 2012 ist der Arbeitnehmer nun ausgeschieden. Ihm wurde sein Gehalt anteilig ausbezahlt nebst Urlaubsabgeltung und Zeitguthaben. Das Lohnprogramm unseres Mandanten hat nun das Gehalt hochgerechnet auf den ganzen Monat und dann ein pfändbaren Betrag errechnet. Ist das korrekt?
Wäre für Rückantworten sehr dankbar.
schon mal im voraus.....
Schönen Tag
alda
Lohnpfändung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Berechnung des Pfändungsbetrages darf nur der tatsächlich zustehende Lohnanspruch zugrunde gelegt werden. Man kann doch keinen fiktiven Anspruch berechnen, den der Arbeitnehmer hätte, wenn er länger in der Firma angestellt gewesen wäre.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Hallo Liesel,
vielen Dank für Deine Antwort...... Sitze nun über dem ZPO-Kommentar und finde nichts dazu. Wahrscheinlich finde ich deswegen nichts, weil es vollkommen klar ist, dass es sich aus dem tatsächlich zustehenden Lohnanspruch berechnet.
Manchmal sieht man vor lauter Wald die Bäume nicht.....
Vielen Dank
alda
vielen Dank für Deine Antwort...... Sitze nun über dem ZPO-Kommentar und finde nichts dazu. Wahrscheinlich finde ich deswegen nichts, weil es vollkommen klar ist, dass es sich aus dem tatsächlich zustehenden Lohnanspruch berechnet.
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alda