Pfändung Wortbildmarke

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Daenerys
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#11

25.10.2012, 15:21

Freut mich wenn ich dir helfen konnte :)

Freigeben musst du die Marke dann wieder weil sonst ewig diese Pfändung über der Marke schwebt und der Markeninhaber solange nichts mit der Marke tun kann. Wenn also die Vollstreckung ins Leere läuft oder man die Marke nicht "verwerten" kann muss sie wieder freigegeben werden. So hab ich das jedenfalls verstanden in dem Seminar.
Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit. (Henry Ford)
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Spiderman
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#12

08.11.2012, 09:29

:thx :thx :thx :thx :thx
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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#13

16.11.2012, 14:51

noch ein kleiner hinweis an alle beteiligten die das hier lesen und denen das interessiert:

Wenn dem Pfändungsbeschluss entsprochen worden ist und dieser Beschluss an den Schuldner zugetsellt worden ist, dann muss man sich überlegen ob man diese wortbildmarke durch einen freihändigen Verkauf verwertet haben möchte oder aber durch eine zwangsversteigerung. dies muss man dem vollstreckungsgericht mitteilen, sobald man die Zustellungsurkunde vom GV übersandt bekommen hat. Dann dem Schreiben an das VG den Titel und die Zustellungsurkunde ggf. den Pfb-Beschluss noch beifügen und ab geht die post...

PS.: Den Gerichtsvollzieher kann man frei benennen ;) ich hab den GV jetz genommen, der bisher tätig war :huepf
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