Pfändung Wortbildmarke

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Spiderman
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#1

19.10.2012, 12:58

An die klugen Köpfe die sich vielleicht damit auch schon auseinandergesetzt haben, hätte ich mal eine Frage :o)

Im Einzelnen:

Ich habe in einer Zwangsvollstreckungssache, wo der Gläubiger der Anwalt ist und der Schuldner der Mandant, für meinen chef bereits einen Vollstreckungsauftrag mit abgabe der e. V. schon zum amtsgericht gesandt, der schuldner hat die e. V. beim GV abgegeben, und habe gesehen das der Schuldner Uhrheberrechte bzw. Namensrechte, (im Vermögensverzeichnis steht "wortbildmarke") besitzt und nun möchte ich diesn Namen pfänden. Ich weiß bereits dass ich einen pfändungsbeschluss beantragen muss aber was da genau drin stehen soll weiß ich eben noch nicht. ich hoffe, irgendwer kann mir helfen XD
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Daenerys
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#2

22.10.2012, 11:39

Zu diesem Thema hab ich letzte Woche erst ein Seminar besucht. Ich guck mir heut abend nochmal die Unterlagen dazu an (grad krieg ich das in meinem Kopf net so zusammen) und kann dir dann genaueres dazu sagen :)
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#3

22.10.2012, 14:48

ich wär dir unglaublich dankbar :D weil ich hab das seminar hinsichtlich der reform zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung erst am 10.11.2012 ^^
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#4

22.10.2012, 16:05

Kein Problem, Infos kommen heut abend rüber :)
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#5

23.10.2012, 09:38

:thx
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#6

23.10.2012, 11:08

Sorry, bin gestern abend leider nicht mehr dazu gekommen... Mein Kopf hat gestern gebrummt wie ein Bienenstock, da noch irgendwas zu lesen oder sich auf was zu konzentrieren war echt schwer. Aber heut abend ganz sicher - da muss ich mir die Unterlagen nämlich selbst auch nochmal anschaun :)
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#7

23.10.2012, 15:09

kein problem :) die berliner sind geduldig xD
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#8

24.10.2012, 09:49

So, guten Morgen :)

Hier endlich meine Infos zur Pfändung einer Marke:

Du führst bei einer Marke eine Rechtspfändung durch (§ 857 ZPO), du pfändest also das Recht an dieser Marke. Deshalb auch nur einen PfB und keinen PfÜB.
Dabei gibt es keinen Drittschuldner (§ 857 Abs. 2 ZPO).

Die Verwertung erfolgt durch "anderweitige Verwertung" nach § 844 ZPO (freihändiger Verkauf o. Versteigerung).

Die Pfändung sollte unbedingt dem DPMA angezeigt werden, dort wird dann die Pfändung der Marke auch ins Register eingetragen. So bleibt der eigentliche Inhaber der Marke weiter Inhaber, er hat aber kein Recht mehr irgendwas mit dieser Marke anzustellen. Ohne die Zustimmung des Gläubigers darf die Marke dann nicht gelöscht werden, es dürfen keine Lizenzen vergeben werden usw. Der Gläubiger allerdings könnte Lizenzen vergeben (wenns z.b. eine recht interessante oder bekannte Marke is kann sich das auch lohnen).

Hier mal ein Formulierungsmuster:

"Wegen der Ansprüche in Höhe von € .... sowie wegen d. Zustellkosten dieses Beschlusses werden die Rechte des Schuldners an der für ihn unter der Nummer .... im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragenen Marke."
(hier sollte die Marke genau beschrieben werden, die Beschreibung findet man im Registerauszug der Marke, auch DE-Nummer angeben).

Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Rechte, insbesondere der Übertragung nach § 27 MarkenG und des Verzichts nach § 48 MarkenG zu enthalten.

Zugleich wird angeordnet, dass die gepfändeten Rechte im Wege der öffentlichen Versteigerung/des freihändigen Verkaufs durch einen vom Gläubiger zu bennenden Gerichtsvollzieher verwertet werden können."


Wichtig ist auch noch dass man die Marke wieder freigeben muss falls die Vollstreckung ins Leere laufen sollte.

So, ich hoffe ich konnte dir helfen. Ich sag noch dazu dass ich das selber noch nie gemacht habe, ich habs jetzt auch nur von einem Seminar. Kann also leider nicht mit Erfahrungswerten auftrumpfen :)
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#9

24.10.2012, 14:32

echt super, nen blumenstrauß nach münchen :wink1 bin dir total dankbar un nehme mich in die Pflicht, wenn du etwas wissen willst oder so ^^
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#10

24.10.2012, 14:41

und wieso muss ich die marke freigeben wenn die Vollstreckung ins leere lief?
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