Hallo, ich habe mal eine kurze Frage zu folgendem Sachverhalt.
Wir haben einen Titel gegen einen Schuldner vorliegen. Der Schuldner kann aber nicht bezahlen. Allerdings ist für den Schuldner ein Wohnrecht in einem seinem Sohn gehörenden Haus eingetragen, welches er aber nicht nutzt.
Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten, dieses Wohnrecht zu verwerten? Zum Beispiel wenn die Wohnung, für die das Wohnrecht eingetragen ist, vermietet ist?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Pfändung eines nicht ausgeübten Wohnrechts?!
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Wohnrecht und Vermietung an Dritte, das sind m. E. zwei Paar Schuhe. Das Haus gehört dem Sohn, er hätte dann eine Wohnung vermietet. Scheinbar übt er das Wohnrecht nicht aus, oder wohnt er in diesem Haus?
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Nein, er übt das Wohnrecht selber nicht aus und wohnt nicht in dem Haus.
Ja, danke für den Link, also so wie ich das verstehe ist das Wohnrecht ein persönliches Recht und somit nicht pfändbar. Korrigiert mich wenn ich falsch liege...
Ja, danke für den Link, also so wie ich das verstehe ist das Wohnrecht ein persönliches Recht und somit nicht pfändbar. Korrigiert mich wenn ich falsch liege...