Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA-mw
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#1
12.10.2012, 14:30
Hallo,
ich habe nun den VB liegen mit der Rechtsnachfolgeklausel.
Nun wäre meine Frage, muss auf der Klausel kein Zustellungsdatum vermerkt sein? Ich kann ja jetzt auch nur gegen eine Erbin von den gesamten fünf vollstrecken?
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RA-mw
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#3
18.10.2012, 16:23
Hat noch jemand ne Idee??
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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RA-mw
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#4
30.10.2012, 09:26
Kann mir da jemand noch helfen?
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Gruftie
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#5
30.10.2012, 20:50
Tschuldigung, aber haste denn man den Gesetzestext gelesen, auf den Jupp hingewiesen hat? Damit ist doch Deine Frage beantwortet...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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RA-mw
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#6
31.10.2012, 09:02
Ja aber bin noch nicht so dahin gestiegen
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Anahid
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#7
31.10.2012, 12:15
Ist denn Deine Klausel für 5 Erben erteilt? Dann musst Du an alle 5 Erben den Titel mit Klausel zustellen. Und dann kannst Du (nach der im § 750 III ZPO genannten Frist von zwei Wochen ab Zustellung) die Zwangsvollstreckung gegen die Erben betreiben. Warum solltest Du die denn nur gegen einen Erben betreiben können?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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#8
31.10.2012, 12:20
Weil die anderen alle minderjährig sind und wahrs. auch kein Geld und Vermögen haben, oder sollte ich es versuchen?
vielen Dank
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RA-mw
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#9
31.10.2012, 12:20
Die Klausel ist für alle Erben erteilt.
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Anahid
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#10
31.10.2012, 12:24
Ich würde auf jeden Fall mal die Zustellung an alle 5 vornehmen. Damit machst Du nichts falsch. Und minderjährig.....wie alt sind die denn? Sind die Erben eine ganze Familie die zusammen lebt oder sind das alles verschiedene Anschriften? Um Dir einen Tipp geben zu können, was Du ggf. versuchen kannst, fehlt ein bißchen Sachverhalt
![Knutsch-Smiley :knutsch](./images/smilies/knutsch.gif)
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