![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
ich hab da mal eine bestimmt total doofe frage, aber meine chefin macht mich richtig wuschig und jetzt bin ich verwirrt....
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Meine Chefin meinte, dass wir nach einer bestimmten Zeit (die Dauer nannte sie natürlich nicht) eine Pfändung sozusagen wieder "auffrischen" müssten bzw. eine Verlängerung einer Pfändung beantragen müssten, damit nicht irgendwann die erfolgte Pfändung z. B. eines Kontos erlischt...
Ich hab das ehrlich gesagt noch nie gehört und bin der Meinung, dass eine Pfändung solange besteht, wie die Forderung nicht ausgeglichen ist bzw. bis die Forderung bezahlt ist oder der Gläubiger selbst eine Pfändung ruhend stellt oder gepfändete Ansprüche freigibt.
ein kurzes Beispiel zum Verständnis (weil ich mich vielleicht missverständlich ausdrücke):
wir haben im Mai 2008 eine Kontopfändung bei einem Schuldner veranlasst. Drittschuldnererklärung liegt vor, nach welcher "Pfändung vorgemerkt" ist. Jetzt ist meine Chefin der Meinung, dass wir eben diese Pfändung irgendwie verlängern müssten, weil sie ansonsten (aufgrund Zeitablaufs) erlischt.
Meine chefin beharrt total auf ihrer Meinung (wie immer), aber ich hab ihr schon gesagt, dass ich das noch nie gehört habe...
könnt ihr mir helfen??? ich
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)