Kann ich an den Lebensgefährten der Schuldnerin rantreten??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kokosnuss
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#11

15.10.2012, 12:28

War bei der Ratenzahlung nicht was, dass die freiwillig geleisteten Zahlungen zurückgezahlt werden müssen, falls sie doch in die Inso muss?

Ich mein ja nur - wo doch eh schon gepfändet ist...
There is always a chance.
To make it different.
If not better.


Es ist schön, wenn die Kinder so alt sind, dass man sich unbesorgt mal hinlegen kann
und danach nur die Wände streichen muss.
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Elfeo
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#12

15.10.2012, 12:53

Ich würde denen mal kurz mit einer Anzeige wegen Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB) drohen. Immerhin hat sie zugegeben, dass Sie das Geld auf ein anderes Konto zahlen lässt, um eine bereits laufende Vollstreckung zu vereiteln (Konto ist gepfändet) und der Lebengefährte hat mitgemacht (Mittäter). Vielleicht erhöht das ja die Zahlungsbereitschaft.
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OKK13401
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#13

15.10.2012, 14:01

Kokosnuss hat geschrieben:War bei der Ratenzahlung nicht was, dass die freiwillig geleisteten Zahlungen zurückgezahlt werden müssen, falls sie doch in die Inso muss?

Ich mein ja nur - wo doch eh schon gepfändet ist...
Nicht nur Ratenzahlungen, alle Zahlungen welche in einem gewissen Zeitraum geleistet wurden -> §§ 129 ff. InsO
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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#14

15.10.2012, 18:24

Hier sind betrügerische Absichten.
Wie bereits geschrieben wurde. Bei ihr liegt eine Pfändung vor. Da sie wahrscheinlich über die Freigrenze kommt, läßt sie die Rechnungen vom Freund schreiben und auf sein Konto gehen. Autsch.
Der Partner hat kein Einkommen, jedoch fließen die Rechnungen und ZE auf sein Konto. Autsch. Mich würde es nicht wundern, wenn der noch SGB II Leistungen erhält.
Ratenzahlung, dass ich nicht lache. Die hat sie vereinbart, damit sie sich noch etwas einfallen lassen kann. Ich würde es dem FA melden.

Wenn einem RA betrügerische Absichten bekannt werden, muss dieser diese dann nicht auch melden?
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