Kann ich an den Lebensgefährten der Schuldnerin rantreten??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
brinamo
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#1

12.10.2012, 05:33

Hallo zusammen,

ich habe hier eine kleine Herausforderung und benötige mal den ein oder anderen Rat!

Unsere Schuldnerin hat die EV abgegeben. Die Schuldnerin hat u. a. das Ergänzungsblatt I ausgefüllt und angegeben selbständig (Werbung + Marketing) zu sein. Sie hat auch einen Auftraggeber angegeben, bei dem sie als Promoterin arbeitet und ca. 800,- € monatlich verdient. Ich habe den Anspruch aus der Werklohnforderung bei dieser Firma gepfändet. Die Drittschuldnerin rief mich an und teilte mit, dass die Rechnungen auf den Lebensgefährten von der Schuldnerin laufen. Die Rechnung liegt mir jetzt vor. Diese hat tatsächlich der Lebensgefährte von unserer Schuldnerin erstellt...hier ist auch noch aufgeführt, dass unsere Schuldnerin die Promoterin war und nicht der Lebensgefährte. Da gehen uns für diesen Monat dann doch 1400,- € flöten und diese gehen natürlich auch auf das Konto des Lebensgefährten lt. Rechnung.
Ich sehe es gar nicht ein, dass die Schuldnerin hier das Geld einkassiert nur weil ihr Lebensgefährte hier die Rechnungen schreibt. Echt unverschämt! Hier könnte ich unverzüglich einen Antrag auf wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung stellen, ABER ich möchte gern so schnell wie möglich an das Geld kommen. Habe ich irgendeine Möglichkeit an den Lebensgefährten heranzutreten und das Geld zu pfänden?

Habt Ihr eine Idee oder vielleicht so einen ähnlichen Fall schon mal gehabt??

Vielen Dank für Eure Hilfe
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#2

12.10.2012, 07:18

Jup, Pfändung des Herausgabeanspruchs von der Schuldnerin gegen den Lebensgefährten.
Siehe z.B. klick mich

Entweder das oder
brinamo hat geschrieben:...hier ist auch noch aufgeführt, dass unsere Schuldnerin die Promoterin war und nicht der Lebensgefährte.
...das könnte dann der Arbeitgeber der Schulderin sein :wink:
Zuletzt geändert von OKK13401 am 12.10.2012, 08:03, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

12.10.2012, 07:41

Formell wäre mach dem AnfG vorzugehen.
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#4

12.10.2012, 15:42

Mal eine Frage, was hat die Schuldnerin denn unter dem Punkt angegeben, ob der Partner eigenes Einkommen hat. Das ist gleich auf der 1. Seite, oben
brinamo
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#5

15.10.2012, 05:52

Sie hat natürlich angegeben, dass Ihr Lebenspartner kein eigenes Einkommen hat!!!
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#6

15.10.2012, 07:57

Ob sich ein Finanzamt für sowas interessieren könnte... :?:
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#7

15.10.2012, 09:35

Es muss ja nicht heißen, dass er schwarz arbeitet.
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#8

15.10.2012, 10:23

Sorry, ich denk da zu viel als eine SGB-Behörde.

Frau gibt in eV an, dass Lebenspartner kein eigenes Einkommen hat und sie selbständig ist.
Auftraggeber bekommt aber Rechnungen nicht von der Frau, sondern vom Lebenspartner gestellt für etwas, das sie gemacht hat.

Bei so einem Sachverhalt klingeln bei mir die Alarmglocken.
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#9

15.10.2012, 10:56

Ich habe mir grad mal den Spaß gemacht und bei der Schuldnerin angerufen!! Sie war etwas entsetzt, was ich denn von ihr denken würde. Angeblich ist die Steuernummer auf der Rechnung IHRE. Angeblich handhaben die das so, damit das Geld auf das Konto ihres Lebensgefährten geht. An ihr Konto kommt sie nämlich nicht ran, da gepfändet. Dann kann ihr Lebensgefährte doch nicht einfach Rechnungen schreiben mit der Steuernummer seiner Ische, oder??

Würde ja zu gern mal beim Finanzamt anrufen, die geben mir aber sicher keine Auskunft.

Auf der anderen Seite hat die Schuldnerin mir für die nächsten zwei Monate eine geringe Ratenzahlung angeboten und im Dezember will sie angeblich mehr zahlen. Ob wir uns darauf einlassen weiß ich noch nicht.

Um schnellstmöglich an Geld zu kommen, sollte ich hier wohl den Herausgabeanspruch des Kontos des Ehegatten pfänden, oder??
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#10

15.10.2012, 11:04

brinamo hat geschrieben:Würde ja zu gern mal beim Finanzamt anrufen, die geben mir aber sicher keine Auskunft.
Auskünfte sicherlich nicht (§ 30 AO), aber die sind immer sehr froh über gewisse Informationen.
Angeblich handhaben die das so, damit das Geld auf das Konto ihres Lebensgefährten geht. An ihr Konto kommt sie nämlich nicht ran, da gepfändet.
Ihr Lebensgefährte stellt also Rechnungen in seinem Namen und auf sein Konto für die von ihr geleisteten Tätigkeiten aus, bekommt das Geld auf sein Konto überwiesen und gibt dann seiner Freundin das Geld, welches nicht auf ihr Konto überwiesen werden kann, da gepfändet.
Und durch die Rechnung auf Namen des Lebensgefährten kann man auch nicht an der Quelle pfänden, da die Rechnung nicht auf sie lautet.
Aber eine fremde Steuernummer wird bei der Rechnung angegeben.
OMG :shock:

Also ich würde die Herausgabeansprüche pfänden. Und dann auf die Drittschuldnererklärung gespannt sein :mrgreen: :pfeif

PS: 288 StGB ???
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