Hallo zusammen,
ich habe hier eine kleine Herausforderung und benötige mal den ein oder anderen Rat!
Unsere Schuldnerin hat die EV abgegeben. Die Schuldnerin hat u. a. das Ergänzungsblatt I ausgefüllt und angegeben selbständig (Werbung + Marketing) zu sein. Sie hat auch einen Auftraggeber angegeben, bei dem sie als Promoterin arbeitet und ca. 800,- € monatlich verdient. Ich habe den Anspruch aus der Werklohnforderung bei dieser Firma gepfändet. Die Drittschuldnerin rief mich an und teilte mit, dass die Rechnungen auf den Lebensgefährten von der Schuldnerin laufen. Die Rechnung liegt mir jetzt vor. Diese hat tatsächlich der Lebensgefährte von unserer Schuldnerin erstellt...hier ist auch noch aufgeführt, dass unsere Schuldnerin die Promoterin war und nicht der Lebensgefährte. Da gehen uns für diesen Monat dann doch 1400,- € flöten und diese gehen natürlich auch auf das Konto des Lebensgefährten lt. Rechnung.
Ich sehe es gar nicht ein, dass die Schuldnerin hier das Geld einkassiert nur weil ihr Lebensgefährte hier die Rechnungen schreibt. Echt unverschämt! Hier könnte ich unverzüglich einen Antrag auf wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung stellen, ABER ich möchte gern so schnell wie möglich an das Geld kommen. Habe ich irgendeine Möglichkeit an den Lebensgefährten heranzutreten und das Geld zu pfänden?
Habt Ihr eine Idee oder vielleicht so einen ähnlichen Fall schon mal gehabt??
Vielen Dank für Eure Hilfe
Kann ich an den Lebensgefährten der Schuldnerin rantreten??
- OKK13401
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2709
- Registriert: 19.01.2010, 16:09
- Beruf: Verwaltungsbeamter
- Software: Andere
- Wohnort: Oberbayern
Jup, Pfändung des Herausgabeanspruchs von der Schuldnerin gegen den Lebensgefährten.
Siehe z.B. klick mich
Entweder das oder
Siehe z.B. klick mich
Entweder das oder
...das könnte dann der Arbeitgeber der Schulderin seinbrinamo hat geschrieben:...hier ist auch noch aufgeführt, dass unsere Schuldnerin die Promoterin war und nicht der Lebensgefährte.
Zuletzt geändert von OKK13401 am 12.10.2012, 08:03, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Formell wäre mach dem AnfG vorzugehen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- OKK13401
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2709
- Registriert: 19.01.2010, 16:09
- Beruf: Verwaltungsbeamter
- Software: Andere
- Wohnort: Oberbayern
Ob sich ein Finanzamt für sowas interessieren könnte...
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Es muss ja nicht heißen, dass er schwarz arbeitet.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- OKK13401
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2709
- Registriert: 19.01.2010, 16:09
- Beruf: Verwaltungsbeamter
- Software: Andere
- Wohnort: Oberbayern
Sorry, ich denk da zu viel als eine SGB-Behörde.
Frau gibt in eV an, dass Lebenspartner kein eigenes Einkommen hat und sie selbständig ist.
Auftraggeber bekommt aber Rechnungen nicht von der Frau, sondern vom Lebenspartner gestellt für etwas, das sie gemacht hat.
Bei so einem Sachverhalt klingeln bei mir die Alarmglocken.
Frau gibt in eV an, dass Lebenspartner kein eigenes Einkommen hat und sie selbständig ist.
Auftraggeber bekommt aber Rechnungen nicht von der Frau, sondern vom Lebenspartner gestellt für etwas, das sie gemacht hat.
Bei so einem Sachverhalt klingeln bei mir die Alarmglocken.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 06.11.2011, 11:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
Ich habe mir grad mal den Spaß gemacht und bei der Schuldnerin angerufen!! Sie war etwas entsetzt, was ich denn von ihr denken würde. Angeblich ist die Steuernummer auf der Rechnung IHRE. Angeblich handhaben die das so, damit das Geld auf das Konto ihres Lebensgefährten geht. An ihr Konto kommt sie nämlich nicht ran, da gepfändet. Dann kann ihr Lebensgefährte doch nicht einfach Rechnungen schreiben mit der Steuernummer seiner Ische, oder??
Würde ja zu gern mal beim Finanzamt anrufen, die geben mir aber sicher keine Auskunft.
Auf der anderen Seite hat die Schuldnerin mir für die nächsten zwei Monate eine geringe Ratenzahlung angeboten und im Dezember will sie angeblich mehr zahlen. Ob wir uns darauf einlassen weiß ich noch nicht.
Um schnellstmöglich an Geld zu kommen, sollte ich hier wohl den Herausgabeanspruch des Kontos des Ehegatten pfänden, oder??
Würde ja zu gern mal beim Finanzamt anrufen, die geben mir aber sicher keine Auskunft.
Auf der anderen Seite hat die Schuldnerin mir für die nächsten zwei Monate eine geringe Ratenzahlung angeboten und im Dezember will sie angeblich mehr zahlen. Ob wir uns darauf einlassen weiß ich noch nicht.
Um schnellstmöglich an Geld zu kommen, sollte ich hier wohl den Herausgabeanspruch des Kontos des Ehegatten pfänden, oder??
- OKK13401
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2709
- Registriert: 19.01.2010, 16:09
- Beruf: Verwaltungsbeamter
- Software: Andere
- Wohnort: Oberbayern
Auskünfte sicherlich nicht (§ 30 AO), aber die sind immer sehr froh über gewisse Informationen.brinamo hat geschrieben:Würde ja zu gern mal beim Finanzamt anrufen, die geben mir aber sicher keine Auskunft.
Ihr Lebensgefährte stellt also Rechnungen in seinem Namen und auf sein Konto für die von ihr geleisteten Tätigkeiten aus, bekommt das Geld auf sein Konto überwiesen und gibt dann seiner Freundin das Geld, welches nicht auf ihr Konto überwiesen werden kann, da gepfändet.Angeblich handhaben die das so, damit das Geld auf das Konto ihres Lebensgefährten geht. An ihr Konto kommt sie nämlich nicht ran, da gepfändet.
Und durch die Rechnung auf Namen des Lebensgefährten kann man auch nicht an der Quelle pfänden, da die Rechnung nicht auf sie lautet.
Aber eine fremde Steuernummer wird bei der Rechnung angegeben.
OMG
Also ich würde die Herausgabeansprüche pfänden. Und dann auf die Drittschuldnererklärung gespannt sein
PS: 288 StGB ???
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.