BGH Urteil vom 25.11.10 - ZV unerlaubte Handlung, sinnlos?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane1985
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#1

08.10.2012, 15:13

Hallöchen,

in einer Angelegenheit habe ich einen Pfüb wg. Unterhalt beantragt. Der Schuldner bezieht wie immer ALG II. Wollte dort, dass 30,00 € für pfändbar erklärt werden, da der Regelsatz u.a. einen Betrag enthält, der zum Ansparen oder ähnlichem gedacht ist.

Nunmehr habe ich vom Gericht die Mitteilung erhalten, dass lt. Urteil vom BGH vom 25.11.2010, Az.: VII ZB 111/09 keine Kürzung vom Regelsatz vorgenommen werden kann. Auch bei unerlaubter Handlung nicht.

Habt ihr davon schon etwas gehört?

LG Juliane
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Pepples
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#2

08.10.2012, 15:20

Jepp, die Lücke wurde zugemacht. :roll: Beim BGH kannst Du Dir das Urteil runterladen und durchlesen. :wink:
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blacks2k3
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#3

15.10.2012, 20:27

Falls "Unterhalt" Kindesunterhalt sein sollte, hilft evtl OLG Brandenburg vom 03.08.2010, 10 UF 32/10 weiter.
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
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#4

15.10.2012, 20:35

@blacks2k3: Bitte trage ein eindeutige Berufsbezeichnung ein. Interessierte kann auch eine Bäckereifachverkäuferin sein. 8)
Edith: Hierzu wurdest Du bereits schon mal aufgefordert.
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