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Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Verfasst: 20.09.2012, 12:25
von RA-mw
Hallo,

ich habe einen Schuldner der unter .... UG firmiert. Unter der angegebenen Geschäftsadresse ist die Firma nicht mehr ansässig. Jetzt muss ich unter der Privatanschrift einen Pfändungs- und Verhaftungsauftrag starten.

Wie muss ich da richtigerweise den Schuldner benennen.

Nur z.b. Max Müller, Mozartstr. ..., ........München

oder

Haustechnik UG, Max Müller, Mozartstr. ..., ..... München

??

Vielen Dank

Re: Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Verfasst: 20.09.2012, 13:11
von samsara
Max Müller, Mozartstraße .., ... München, als GF. der Haustechnik UG.

Re: Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Verfasst: 20.09.2012, 14:54
von RA-mw
Vielen Dank

Re: Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Verfasst: 21.09.2012, 12:02
von RA-mw
Wie gestaltet sich eigentlich die Sache wenn es bei der Firma um eine GmbH & Co. KG handelt und man unter der Privatanschrift die e. V. abnehmen lassen muss?!

Danke

Re: Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Verfasst: 26.09.2012, 12:03
von Anahid
Bei einer GmbH & Co. KG müsstest Du praktisch der Reihe nach gehen. Also erst über die GmbH und wenn das nicht geht, über die Privatanschrift des GF.

Re: Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Verfasst: 27.09.2012, 09:48
von RA-mw
Das habe ich versucht.

Jetzt habe ich unter der Privatadresse vollstreckung und den Schulnder so bezeichnet:

Müller GmbH & Co. KG, .....88131 ...., ges. vertreten durch die GF....

Wie schreibt man es richtig, weil der GV mir jetzt mitteilte, dass unter der Anschrift der Schuldner nicht zu ermitteln ist.

Hätte ich richtigerweise schreiben müssen:

Name der GF, GF der Firma Müller GmbH & Co. KG, ....88131 Lindau....??

Danke

Re: Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Verfasst: 27.09.2012, 10:01
von Pitt
... als GF der ... GmbH, diese wiederum handelnd als persönlich haftende Gesellschafterin der Müller GmbH & Co. KG