Hallo ihr lieben,
habe ein Problem: in der von mir schonmal geschilderten Angelegenheit haben wir uns jetzt mit dem GVZ in Verbindung gesetzt, damit dieser sich wegen den nicht notwendigen Kosten an seine Auftraggeberin wendet, dieses Schreiben hat er anscheint ignoriert und hat sich direkt wieder an unsere Mandantschaft wegen der Zahlung seiner 46,10 Euro gewandt.... Wir haben immer noch keine, wie in unserem Schreiben an ihn erbeten, Rechnung von ihm erhalten, sondern nur den Gesamtbetrag auf der Mitteilung, dass dieser am ........... zu unserer Mandatschaft geht und die Forderung (die beglichen ist) und seine Kosten "eintreibt" und auf der Erinnerung, die unsere Mandantschaft nun bekommen hat, dass doch bitte die 46,10 gezahlt werden sollen, jedoch keine genaue Aufstellung seines Kostenansatzes.... Welchen Rechtsbehelf gibt es denn da, damit mal etwas passiert, er soll ja erstmal nur seine Rechnung anständig stellen und dann sehen wir weiter... kann mir jemand helfen?
GVZ - keine Rechnung ?!
- AnjaO
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Wüsste ich jetzt auch nicht.
Allerdings stellt sich die Frage, ob du wirklich den Aufwand eines Schriftsatzes auf dich nehmen magst, wenn du auch einfach mal kurz mit ihm telefonieren kannst.
Die meisten GVZ's haben super tolle und auch voll lange Telefonzeiten
Meistens an zwei Wochentagen je eine Stunde zu unmenschlichen Zeiten. Aber da kann man ja mal sein Glück probieren
Wenn er sagt du bekommst die Rechnung nicht oder du könnstest ihn mal gern haben, kann man immernoch über einen Rechtsbehelf nachdenken, aber das ist erstmal der einfachste Weg.
Allerdings stellt sich die Frage, ob du wirklich den Aufwand eines Schriftsatzes auf dich nehmen magst, wenn du auch einfach mal kurz mit ihm telefonieren kannst.
Die meisten GVZ's haben super tolle und auch voll lange Telefonzeiten
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Wenn er sagt du bekommst die Rechnung nicht oder du könnstest ihn mal gern haben, kann man immernoch über einen Rechtsbehelf nachdenken, aber das ist erstmal der einfachste Weg.
Passierschein A 38
- Sarah22
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Ja habe anscheint vergessen zu schreiben, dass wir das schon gemacht haben Also die Möglichkeit ist ausgeschöpft....
Es gibt nur die Erinnerung gegen den KOstenansatz gem. § 5 II GvKostG oder den Einwand wegen unrichtiger Sachbehandlung gem. § 7 I GvKostG, aber beide sind nur gegen den Kostenansatz, den wir ja nun nicht bekommen..... Man ich verzweifel hier noch...
Es gibt nur die Erinnerung gegen den KOstenansatz gem. § 5 II GvKostG oder den Einwand wegen unrichtiger Sachbehandlung gem. § 7 I GvKostG, aber beide sind nur gegen den Kostenansatz, den wir ja nun nicht bekommen..... Man ich verzweifel hier noch...
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Hmmm.....dann würde ich ihn nochmals unter Fristsetzung anschreiben unter Androhung, dass Ihr Euch an die Dienstaufsicht wendet, wenn er die entsprechende Kostenaufstellung nun nicht übersendet. Was besseres fällt mir dazu jetzt auch nicht ein.
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§ 46 Nr. 6 GVOAnjaO hat geschrieben:Die meisten GVZ's haben super tolle und auch voll lange Telefonzeiten
Meistens an zwei Wochentagen je eine Stunde zu unmenschlichen Zeiten. Aber da kann man ja mal sein Glück probieren
Der GVZ hat mindestens zweimal in der Woche Sprechstunden abzuhalten, während der er sich in seinem Geschäftszimmer aufhalten muß.
Die meisten GVZ sind im 21. Jahrhundert auch mobil außerhalb der Sprechstunden zu erreichen. Wenn die Handynummer nicht auf dem Briefkopf verzeichnet ist, kann man sie meist problemlos über die GV-Verteilerstelle beim AG erfahren.
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Da scheinen sich aber leider nicht alle dran zu halten. Hab heute erst ein Schreiben von einem GVZ in der Hand gehabt, der nur Dienstag vormittags und nachmittags jeweils zwei Stunden Sprechzeit hat. Handy-Nr. war angegeben, allerdings war dieses ausgeschalten und es kam der Hinweis, daß die Mailbox nicht aktiviert ist.H.Stummeyer hat geschrieben: § 46 Nr. 6 GVO
Der GVZ hat mindestens zweimal in der Woche Sprechstunden abzuhalten, während der er sich in seinem Geschäftszimmer aufhalten muß.
Ich meckere ja ungern, aber wenn man was zu klären hat und dann eine ganze Woche damit warten muß, ist das nicht gerade schön.
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Man muß auch bedenken, daß die GVZ im Außendienst sind und daß mal was schief geht bei einer Räumung oder eine eilige Sache, wie z.B. eine Wohnungszuweisung pp. dazwischen kommt.
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JSanny, ich meinte damit, daß nicht alle GVZ an zwei Tagen Sprechzeiten haben.
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Tschuldigung Liesel, das war eigentlich auf den Kommentar von AnjaO bezogen
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Oh, sorry, dachte du meintest mich.
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