Wann Zahlungsverzug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1

14.09.2012, 12:31

Hallöchen,

Urteil wurde uns am 28.06. zugestellt. Gegenseite hat hiergegen Berufung eingelegt. Am 03.08.2012 wieder zurückgenommen. Ab wann beginnt dann Zahlungsverzug aus dem Urteilsbetrag?! Weiß das jemand?

LG
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RunaLil
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#2

14.09.2012, 12:59

Sind die Verzugszinsen mit ausgeurteilt (z. B. ab Rechtshängigkeit oder gar mit Angabe des Datums)?

Wenn ja ändert die zwischenzeitlich mal eingelegte Berufung mE nämlich nichts daran.

Was steht denn genau im Tenor?
In dubio contra secretaria!
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