PfüB ins Arbeitslosengeld?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Steffi89
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#1

06.09.2012, 13:46

HILFE :oops:

wir haben wir mal wieder ein Problem mit Zwangsvollstreckung. Hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen. Hier mal der Sachverhalt:

Wir haben durch PfüB das Gehalt des Schuldners gepfändet. Im August waren wir auch erfolgreich, da haben wir einen Betrag von 336,78 € erhalten (somit muss der Nettolohn laut Tabelle ca. 1.515,-- € betragen, der Bruttolohn ca. 2.500 €). Der Schuldner wurde zum 14.09.2012 gekündigt. Für diesen halben Monat erhält er also ca. 937,66 €. So wäre laut Tabelle also nichts pfändbar.

Aber für den restlichen Monat erhält er ja dann Arbeitslosengeld. Nach unserer Berechnung müssten das ca. 454,50 € sein.

Somit hätte er insgesamt für September 1.392,16 €. Da wären ja eigentlich 252 € pfändbar.

Frage: Wie kommen wir hier dran bzw. geht das überhaupt irgendwie? Beide Beträge sind an sich ja zu gering… Zusammen würde es aber gehen.

Zwangsvollstreckung kommt hier nur ganz ganz selten vor… Keiner hier hat eine Ahnung :shock:

Vielen Dank schon mal.
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Cindi
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#2

06.09.2012, 14:08

Wie wäre es, wenn Ihr am Ende des Jahres den Steuererstattungsanspruch beim Finanzamt pfändet?
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AnjaO
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#3

06.09.2012, 14:19

Ich wüsste auch nicht genau, wie das geht.
Meine Überlegung wäre einfach mal kackenfrech bei der BfA anrufen (bitte bei einer Sachbearbeiter/in in deinem Ort und nicht bei der Hotline :!: ), den Fall schildern und Fragen, ob es funktioniert wie bei einer Lohnpfändung und die BfA den Betrag gleich an euch überweist. Beim Arbeitgeber funktionierts ja auch so, dass der gleich den gepfändeten Teil des Gehalts abzweigt, ohne, dass das an den Schuldner geht. Mehr als ein "nein" kannst du nicht kassieren.
Wenn ihr den Anspruch vernünftig darlegt und der BfA eine Kopie des entsprechenden Titels übersendet, sollten die da eigentlich mitspielen. Zumal ja auch noch etwas Zeit ist, bis der sein Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommt.
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tiko73

#4

06.09.2012, 14:44

Hm, also ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Vorschlag, AnjaO, funktioniert. Die AA hat doch gar keine Veranlassung irgendwas zu zahlen und ich gehe mal davon aus, dass sie das auch nicht tun wird. Schon alleine aus dem Grund, dass ALG an sich unpfändbar ist.
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AnjaO
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#5

06.09.2012, 15:20

Zumindest das AA in Bremerhaven ist sehr "Hilfsbereit" mit denen habe ich schon ganz andere Sachen erreicht. Den oben genannten Fall hatte ich so noch nicht, aber allein schon mit dem SB zu sprechen hilft oft weiter.
Und wenn dabei nur der Deal rauskommt, das mitgeteilt wird, wenn der ander aus dem ALG raus wieder in ein Beschäftigungsverhältnis kommt, ist einem ja schon geholfen.
Den neuen Arbeitgeber heraus zu finden ist bei den heutigen Mitteln auch nicht mehr sonderlich schwer und man kann sich da gleich mit hinwenden, bevor der Schuldner irgendwelche Mauscheleien mit dem aushandelt und wieder eine Gehaltspfändung anmelden.

Hat z.B. auch mal funktioniert, dass das AA wegen uns die ALG Zahlung an den Schuldner eingestellt hat, weil dieser unbekannt verzogen war und sich nicht umgemeldet hat. Er meinte halt, wer ihn nicht findet, kann ihm den GVZ nicht auf den Hals hetzen...
Dann hat er dann einfach mal kein Geld vom AA bekommen, hat daraufhin seine neue Adresse gemeldet und das AA hat uns die dann mitgeteilt.
Wir haben den GVZ hingeschickt und der hat ihm dem den schönen tollen Wohnzimmer 55" LED 3D Fernseher unterm Arsch weg gepfändet, weil im Schlafzimmer noch ein kleiner alter 20 Zoll DVBT Fernseher stand und der Schuldner ja nur einen haben braucht.
Viele Behörden sind erstaunlich kooperativ, wenn man sie nur ganz lieb darum bittet. :twisted: :D

Ja ich liebe meinen Job, wo sonst kann man so richtig schön gehässig fies dreckig gemein sein, wenn man anderen Leuten fiese Dinge antut (natürlich nur, wenn sie berechtigt sind)

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#6

06.09.2012, 15:27

:shock:

Na dann bleibt zu hoffen, daß durch deinen Betrag in dem von dir benannten AA nicht mal jemand "aufräumt".
LEBE DEN MOMENT

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#7

06.09.2012, 15:32

Ich hab ja nicht gesagt, dass die Sachen machen, die sie nicht dürfen. Das mit der Adresse ging zusammen mit dem Einwohnermeldeamt vonstatten, zumal auch die Idee der Verzugsmeldung vom EMA kam.
Beim AA krieg ich prinzipiell nur Infos, die ich auch kriegen darf. Aber der Ton macht die Musik, wenn man lieb und freundlich ist, fällt ihnen vielleicht doch noch was ein, wie sie helfen können und was sie sagen dürfen :-) Funktioniert aber auch bei den SB's beim Gericht und anderen Stellen wunderbar :D
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#8

06.09.2012, 18:05

AnjaO hat geschrieben: Ja ich liebe meinen Job, wo sonst kann man so richtig schön gehässig fies dreckig gemein sein, wenn man anderen Leuten fiese Dinge antut (natürlich nur, wenn sie berechtigt sind)

]
Ich meinen auch, unter anderen dem Zwangsollstrecker das handwerk zu legen und solche sachen aufzudecken und Wieder,- Gegen oder Drittwiederspruchsklagen oder Erinnerungen einzulegen. Denn dein Deal wie du Ihn nennst verstößt gegen das BDSG und hier würden mir viele Dinge auf VHK Kosten einfallen, dich und das AA ruhig zu stellen. Nichts dagegen, dass Schulden beglichen werden müssen und fein das es die ZV gibt, aber sie muss im Rahmen bleiben, zumindest sagt das mein Rechtsempfinden. Erfolgreich gegen solche Spielchen war ich dahingehend oft genug...
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#9

06.09.2012, 18:32

Also m.E. ist das Alg I nicht unpfändbar sondern den Grenzen den 850c ZPO uznterworfen.
Wenn Du das ALG I für den halben Monat pfänden willst, dann musst Du im PfüB-Antrag angeben, dass bei der Berechnung des Pfändungsbetrages das Alg I mit dem Arbeitseinkommen zusammen heranzuziehen ist, wie hoch das Arbeitseinkommen netto ist und dass dem Schuldner dieses als Haupteinkommenquelle vorrangig zu belassen ist.
Dann werden beide Einkommen bei der Berechnung addiert, davon der pfändbare Betrag ermittelt und der von der AA als gepfändeter Betrag an den Gläubiger überwiesen. So als wenn der Schuldner mehrere Einkommen hat, die nur zusammen die Pfändungsfreigrenze übersteigen.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.
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AnjaO
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#10

07.09.2012, 09:15

@ joggellive Wir haben innerhalb von vier Monaten drei EMA Anfragen gestartet, der Mann war immer unbekannt verzogen. Das EMA hat dann vorgeschlagen, dass dem AA zu melden. Die AA hat daraufhin das ALG II nicht gezahlt, weil er unbekannt verzogen war, was komplett nach deren Richtlinien ist. Wir haben nach ca. 3 Wochen aufs gerate Wohl eine neue EMA Anfrage gemacht, weil zwischendrin Monatswechsel war und siehe da, der Mann war auf einmal wieder ordnungsgemäß gemeldet. Das hat nichts mit Mauscheleien oder anderen Sachen zu tun.

Ich bekomme auch keine Direkten Infos von dem Ämtern, die ich laut weis-nicht-was-alles-für-Gesetzen nicht kriegen dürfte, sondern allenfalls Tipps, wie ich sonst eventuell noch an die fehlenden Informationen kommen könnte.
Ohne entsprechende Berechtigung kriegt man von deutschen Behörden gar nichts. Daher gehen meine Recherchen und meine Arbeit auch nicht aus dem Rahmen. Ich nutze lediglich die mir gegebenen Möglichkeiten im Rahmen der legalität so gut wie möglich aus und bin damit meistens erfolgreich :D
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