PfüB ins Arbeitslosengeld?
Kann ich das ALG II oder XII auch durch PfüB pfänden? Da wurde noch eingekreuzt, dass das eine Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Sozialgeld ist ?
- Liesel
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BGH, Beschluss vom 25.10.2012, AZ: VII ZB 74/11
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In dem Vermögensverzeichnis werden die Leistungsverpflichtete und die Bank der Schuldnerin genannt. Kann ich die beiden als Drittschuldner nennen? Also in dem PfüB-Formular Forderung aus Anspruch B (ARGE) und D (Bank)?
Der Schuldner bekommt 461,- EUR monatlich wird aber nicht bezeichnet, ob netto oder brutto ist. Laut § 850c ZPO kann ich den Betrag nicht pfänden oder ?
- Liesel
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Über die Pfändung von ALG II irgendwas zu erreichen, ist nahezu aussichtslos, da das regelmäßig an der Pfändungsfreigrenze scheitert.
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Wie ist es denn, wenn der Schuldner Arbeitslosengeld II + Kosten für die Unterkunft in Höhe von zusammen ca. 630,00 € erhält und auf seinem Konto (Stand 17.09.) 140,00 € drauf sind? Macht eine Kontopfändung hier Sinn? Er wohnt bei seiner Mutter und etwas Geld scheint ja über zu bleiben.
- mücki
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Wie kommst du darauf, dass nur, weil Mitte des Monats noch etwas Geld da ist, Geld übrig bleibt? Aber unabhängig davon liegt euer Schuldner mit 630 € sowas von unterhalb der Pfändungsgrenzen, da kannst du das getrost bleiben lassen. Selbst wenn er tatsächlich 20 € im Monat über hätte, kommt ihr da nicht dran.jodi hat geschrieben: ↑01.10.2018, 09:19Wie ist es denn, wenn der Schuldner Arbeitslosengeld II + Kosten für die Unterkunft in Höhe von zusammen ca. 630,00 € erhält und auf seinem Konto (Stand 17.09.) 140,00 € drauf sind? Macht eine Kontopfändung hier Sinn? Er wohnt bei seiner Mutter und etwas Geld scheint ja über zu bleiben.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch