mücki hat geschrieben: ↑08.10.2018, 14:19Wie kommst du darauf, dass nur, weil Mitte des Monats noch etwas Geld da ist, Geld übrig bleibt? Aber unabhängig davon liegt euer Schuldner mit 630 € sowas von unterhalb der Pfändungsgrenzen, da kannst du das getrost bleiben lassen. Selbst wenn er tatsächlich 20 € im Monat über hätte, kommt ihr da nicht dran (siehe auch Beitrag von Liesel).jodi hat geschrieben: ↑01.10.2018, 09:19Wie ist es denn, wenn der Schuldner Arbeitslosengeld II + Kosten für die Unterkunft in Höhe von zusammen ca. 630,00 € erhält und auf seinem Konto (Stand 17.09.) 140,00 € drauf sind? Macht eine Kontopfändung hier Sinn? Er wohnt bei seiner Mutter und etwas Geld scheint ja über zu bleiben.
PfüB ins Arbeitslosengeld?
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Hallo Leute,
ich steh gerade sowas von auf der Leitung, daher muss ich mich hier mal dranhängen.
Mein Schuldner ist jetzt von ALG I in ALG II gerutscht und bekommt jetzt ingesamt (mit Kosten Unterkunft) 928,00 € mtl. Ich hab eine Fdg. aus vors. unerl. Handlung, bei ALG I wurde der Selbstbehalt auf 808,00 € festgesetzt, ebenso für das P-Konto.
Ist nach der Gesetzesänderung von 2016 das ALG II überhaupt pfändbar? Muss die Bank jetzt hier die Differenz von 120,00 € an uns auszahlen?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
ich steh gerade sowas von auf der Leitung, daher muss ich mich hier mal dranhängen.
Mein Schuldner ist jetzt von ALG I in ALG II gerutscht und bekommt jetzt ingesamt (mit Kosten Unterkunft) 928,00 € mtl. Ich hab eine Fdg. aus vors. unerl. Handlung, bei ALG I wurde der Selbstbehalt auf 808,00 € festgesetzt, ebenso für das P-Konto.
Ist nach der Gesetzesänderung von 2016 das ALG II überhaupt pfändbar? Muss die Bank jetzt hier die Differenz von 120,00 € an uns auszahlen?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.