PfüB ins Arbeitslosengeld?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#21

08.10.2018, 14:20

mücki hat geschrieben:
08.10.2018, 14:19
jodi hat geschrieben:
01.10.2018, 09:19
Wie ist es denn, wenn der Schuldner Arbeitslosengeld II + Kosten für die Unterkunft in Höhe von zusammen ca. 630,00 € erhält und auf seinem Konto (Stand 17.09.) 140,00 € drauf sind? Macht eine Kontopfändung hier Sinn? Er wohnt bei seiner Mutter und etwas Geld scheint ja über zu bleiben.
Wie kommst du darauf, dass nur, weil Mitte des Monats noch etwas Geld da ist, Geld übrig bleibt? Aber unabhängig davon liegt euer Schuldner mit 630 € sowas von unterhalb der Pfändungsgrenzen, da kannst du das getrost bleiben lassen. Selbst wenn er tatsächlich 20 € im Monat über hätte, kommt ihr da nicht dran (siehe auch Beitrag von Liesel).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Katie
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#22

30.10.2018, 09:00

Hallo Leute,
ich steh gerade sowas von auf der Leitung, daher muss ich mich hier mal dranhängen.
Mein Schuldner ist jetzt von ALG I in ALG II gerutscht und bekommt jetzt ingesamt (mit Kosten Unterkunft) 928,00 € mtl. Ich hab eine Fdg. aus vors. unerl. Handlung, bei ALG I wurde der Selbstbehalt auf 808,00 € festgesetzt, ebenso für das P-Konto.
Ist nach der Gesetzesänderung von 2016 das ALG II überhaupt pfändbar? Muss die Bank jetzt hier die Differenz von 120,00 € an uns auszahlen?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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