Forderungsaufstellung wie wird verrechnet?

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SonjaBlum
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#1

06.09.2012, 09:18

Hallo und guten Morgen :D,

ich hab mal eine Frage bezüglich der Verrechnung von Zahlungseingängen durch Schuldner. Wenn ich schon eine Forderungsaufstellung erstellt habe, worin sich Hauptforderung, Zinsen auf diese, Kosten, Zinsen auf Kosten etc. befinden wie wird die Zahlung des Schuldners verrechnet.
Ich habe es jetzt so gemacht, daß ich zuerst die aufgelaufenen Zinsen bedacht habe und bei den nächsten Zahlungen die Kosten berücksichtigen würde.
Ich bin verunsichert, da ich lange aus dem Beruf raus war wg. Elternzeit und ich immer den Satz der Verrechnung Zinsen Kosten Hauptforderung im Kopf habe.
Ist es so richtig oder habe ich da einen Denkfehler :oops:

Danke für eure Hilfe am frühen Morgen :knutsch
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Liesel
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#2

06.09.2012, 09:19

Guck mal in 367 BGB. :wink:
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Flora
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#3

06.09.2012, 10:27

Wir verrechnen immer zuerst auf die Kosten (GK, GV, EMA), dann auf unsere Gebühren, dann auf die Zinsen und zum Schluß erst auf die Hauptforderung.
sternchen160983
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#4

06.09.2012, 12:02

:zustimm Liesel und Flora, nach 367 BGB verrechnest du zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen. Hauptforderung zuletzt. So hat auch dein Gläubiger am meisten davon :pfeif
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