Pfändung beim Finanzamt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeaBunny
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#1

05.09.2012, 11:34

Brauche Hilfe...
Ich würde gerne beim Finanzamt eine Pfändung ausbringen (habe einen Titel wg. Honorarforderung gegen unseren Mandanten)...

Einen Vordruck habe ich schon, aber ich müsste noch wissen, ob ich das mit der Pfändung jetzt machen soll oder aber erst zum Ende des Jahres (mein Chef hatte da sowas in Erinnerung).

Leider habe ich eine Pfändung beim FA noch nie ausgebracht, deshalb weiß ich nicht, warum es zum Ende des Jahres erfolgen soll. Jedenfalls hat der Mandant in der EV angegeben, dass er Ansprüche auf Rückerstattung/Vergütung von Steuer ha, und zwar Lohnsteuer/Kirchensteuer...Lohnsteuerkarte hat er auch schon dem FA übermittelt, aber es sei noch keine Auszahlung erfolgt, die EV-Abgabe war am 26.06.2012.

Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

MFG BeaBunny
Jupp03/11

#2

05.09.2012, 11:40

Steuererstattungsansprüche für das lfd. Kalenderjahr können erst ab dem 01.01. des folgendes Jahres gepfändet werden.
Brina77
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#3

05.09.2012, 12:24

Aus welchem Jahr sind denn die Erstattungsansprüche? Wenn es die von 2011 und früher sind, musst du sofort den PfÜb beantragen! Wichtig ist, dass du darin die Steuer genau bezeichnest (Lohn-, Kirchensteuer, Solizuschlag) und das Jahr, in welchem diese entstanden sein soll benennst!
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