ZV-Auftrag, Schuldner verzogen, wieso an RA zugestellt

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susisa
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#1

30.08.2012, 13:48

Ganz normaler ZV+EV-Auftrag, jetzt teilt der GVZ mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei. Soweit, sogut.

Allerdings hat der GVZ den Auftrag auch an den RA des Schuldners zugestellt, obwohl das (natürlich) nicht beantragt war und ja auch keiner weiß, ob der noch bevollmächtigt ist. Der GVZ rechnet nun auch die Zustellung an den RA ab. Liege ich jetzt ganz daneben, wenn ich das bei ihm moniere? Die Zustellung an den RA war doch völlig überflüssig.

Außerdem führt der GVZ in seiner Rechnung 9,00 EUR für Schreibauslagen auf, aber Kopien müssen doch bei einem ZV-Auftrag nicht gemacht werden, oder? :bahnhof
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Geiselmann
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#2

30.08.2012, 18:52

§ 172 Abs. 1 Satz 3 ZPO?

S. Geiselmann
susisa
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#3

31.08.2012, 10:59

Aha, wieder was dazu gelernt. Dann wird der Mandant wohl zahlen müssen. :mrgreen:

Vielen lieben Dank :thx
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