Zwangsvollstreckung mit Prozessbürgschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sprinterin
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#1

29.08.2012, 09:30

Hallo,

hoffe, es kann mir jemand helfen.

Wir haben in 1. Instanz ein Urteil erwirkt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in HÖhe von 120%.

Uns liegt nunmehr eine Prozessbürgschaft vor in der es heißt, : Gemäß Entscheidung des Gerichts i.S. ... kann gegen Sicherheitsleistung von 17.500 € die durch Bankbürgschaft erbracht werden darf, die Klägerin und Widerbeklagte (also unser Gegner) die Vollstreckung aus dem Urteil abwenden. Die Bürgschaft haben wir also von der Gegenseite erhalten.

Nunmehr haben wir aber auch die Entscheidung der 2. Instanz, das Urteil 1. Instanz bleibt bestehen.

Frage: Was soll ich nunmehr mit der Prozessbürgschaft machen und wie kommen wir zu unserem Geld? Habt Ihr Musteranträge?

Danke schonmal für Eure Hilfe!
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Lämmchen
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#2

29.08.2012, 09:40

Ihr könnt die Gegenseite anschreiben und zur Zahlung auffordern gegen Rückgabe der Bürgschaft. In meisten Fällen passiert das auch. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Sprinterin
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#3

29.08.2012, 10:06

Das haben wir schon gemacht, direkt nach der Entscheidung 2. Instanz, aber es kam keine Zahlung, lediglich der KFB wurde gezahlt (warum auch immer).
mrsgoalkeeper
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#4

29.08.2012, 10:44

Hatte ich zwar noch nie, aber ich würde spontan sagen: Die Bank zur Zahlung aus der Bürgschaft auffordern.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
sansibar
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#5

29.08.2012, 10:49

Ich würde das behandeln wie jede andere Bürgschaft auch: Es kommt auf die sicherungsabrede zwischen Bürgschaftsnehmer und -geber an: Aus dem Bürgschaftsformular müsste sich ergeben, was Voraussetzung für die Geltendmachung gegenüber dem Geber ist, und wenn die vorliegen, könnte ihr ihn auffordern zu zahlen - Zug um Zug gegen Herausgabe der Bürgschaftsurkunde.
Grüße - sansibar
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#6

29.08.2012, 11:03

Hat jemand einen Musterantrag, was ich jetzt machen kann?
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