Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dina27
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#1
27.08.2012, 13:05
Hallo
ich habe durch Zufall die Mieterin einer Schuldnerin ausfindig gemacht (in der letzten eV stand noch, dass sie kostenfrei bei ihren Eltern wohnt). Nun hat sie eine Wohnung und wie gesagt die Mieterin ist bekannt. Eine erneute Abgabe der eV bzw. Nachbesserung geht nicht, weil ich schon einen Haftbefehl habe, den aber mein Chef nie vollstrecken würde
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Nun ja, kann ich denn jetzt die Mietzahlungen der Schuldnerin an den Drittschuldner pfänden? Also als Drittschuldner praktisch die Vermieterin angeben? Ob eine Kaution gezahlt wurde weiß ich leider nicht.
Vielleicht habt ihr ja einen Tipp für mich
Liebe Grüße
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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tiko73
#3
27.08.2012, 13:14
Du kannst Mieten nur pfänden, wenn dein SU der Vermieter ist!
Bei dir klingt das so, als ob deine SU nunmehr eine Wohnung angemietet hat (aber insgesamt klingt der Sachverhalt irgendwie etwas wirr, sorry).
Du kannst die Mietkaution (falls gezahlt) und die möglichen Nebenkostenrückerstattungen pfänden, DS ist dann der Vermieter.
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Spkie
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#4
27.08.2012, 13:16
also ich sehe das so, dass deine Schuldnerin Mieterin ist
du kannst keine Mietzahlungen an die Vermieterin pfänden
aber evtl. Guthaben aus der BK-Abrechung, Kautionen etc.
wobei immer die Gefahr besteht, dass sozusagen aufgerechnet wird, weil oft auch Mietschulden bestehen
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dina27
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#5
27.08.2012, 13:20
Ah sorry ich meine natürlich dass die Schuldnerin Mieterin ist und die Drittschuldnerin die Vermieterin.... sorry
Lieben Dank schonmal für die Antworten
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Spkie
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#6
27.08.2012, 13:52
siehe #4
du kannst schon pfänden, aber nicht die eigentliche Miete
da ja die Schuldnerin diese an die Vermieterin schuldet...