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Wert einer Domain

Verfasst: 22.08.2012, 15:19
von LiLaLaunechen
Hallo Zusammen,

unser Schuldner hat die e.V. abgegeben und hat darin erklärt, dass seine Domains keinen Vermögenswert darstellen. Kann der Schuldner sowas überhaupt beurteilen???

Kann man da irgendwas machen? Weil mein Chef meint, dass der das so nicht angeben kann...

:huepf

Re: Wert einer Domain

Verfasst: 22.08.2012, 15:59
von Bino
Das ist ein Teil eines Bausteins/Formschreibens von mir:
Für die Registrierung einer Domain in Deutschland ist die DENIC e. G. in Frankfurt/Main zuständig. Durch die Pfändung erhält der Gläubiger die Nutzungsrechte des Schuldners. Der Gläubiger kann unter der Schuldner-Domain seine eigenen Inhalte im Internet veröffentlichen oder die Domain mit Werbeeinblendungen (gegen Entgelt) versehen oder sie sogar versteigern bzw. veräußern oder sogar abmelden. Ein praktisches Problem liegt aber in der Verwertung der gepfändeten Domain, es bleibt nur der komplizierte Weg der Versteigerung oder der freihändige Verkauf. Zuvor ist jedoch der Wert durch Schätzung eines Sachverständigen zu ermitteln,

Re: Wert einer Domain

Verfasst: 22.08.2012, 16:01
von LiLaLaunechen
Supi dankeschön :)

:thx

Re: Wert einer Domain

Verfasst: 22.08.2012, 16:09
von Bino
Guck mal, wir hatten das hier auch schon mal:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=37398" target="blank

Re: Wert einer Domain

Verfasst: 22.08.2012, 16:12
von LiLaLaunechen
Dankeschön nochmal :) ich werds mir mal anschauen