Hallo! Wir sollen hier für einen Gläubiger die Zwangsversteigerung aus einer Sicherungshypothek betreiben (die ist hier lt. Grundbuchauszug aufgrund einer notariellen Urkunde eingetragen worden). Reicht es aus, im Antrag auf diese Urkunde - die dem Grundbuchamt ja vorliegen dürfte - zu verweisen?
Oder welche Unterlagen muss ich da beifügen?
Danke schon jetzt für Eure Antworten!
Zwangsversteigerung aus Sicherungshypothek
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Hallo,
wie bei jeder Vollstrteckung ist Titel, Klausel, und Zustellung nachzuweisen.
Ist in der Urkunde ein Titel eingebaut?
Zusätzlich ist noch das Eigentum des Schuldners am Versteigerungsobjekt nachzuweisen, §§ 16, 17 ZVG.
S. Geiselmann
wie bei jeder Vollstrteckung ist Titel, Klausel, und Zustellung nachzuweisen.
Ist in der Urkunde ein Titel eingebaut?
Zusätzlich ist noch das Eigentum des Schuldners am Versteigerungsobjekt nachzuweisen, §§ 16, 17 ZVG.
S. Geiselmann