Zwangsversteigerung aus Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lala31535
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#1

16.08.2012, 16:23

Hallo! Wir sollen hier für einen Gläubiger die Zwangsversteigerung aus einer Sicherungshypothek betreiben (die ist hier lt. Grundbuchauszug aufgrund einer notariellen Urkunde eingetragen worden). Reicht es aus, im Antrag auf diese Urkunde - die dem Grundbuchamt ja vorliegen dürfte - zu verweisen?

Oder welche Unterlagen muss ich da beifügen?

Danke schon jetzt für Eure Antworten!
Geiselmann
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#2

16.08.2012, 18:41

Hallo,

wie bei jeder Vollstrteckung ist Titel, Klausel, und Zustellung nachzuweisen.
Ist in der Urkunde ein Titel eingebaut?
Zusätzlich ist noch das Eigentum des Schuldners am Versteigerungsobjekt nachzuweisen, §§ 16, 17 ZVG.

S. Geiselmann
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