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Drittschuldner in Insolvenz - an wen kann ich zustellen

Verfasst: 15.08.2012, 11:32
von alexandras
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Mein Drittschuldner (Arbeitgeber meines Schuldners) bei dem ich pfänden möchte, ist seit dem 01.08.2012 in Insolvenz, das Verfahren ist eröffnet, also auch nicht vorläufig. Der Insolvenzverwalter schreibt auf seiner Homepage, dass der Geschäftsbetrieb fortgeführt und die Mitarbeiter erhalten bleiben sollen.

Nun möchte ich das Arbeitseinkommen per Pfüb pfänden. Nun bin ich mir nicht sicher, an wen ich zustellen kann. Aus dem Eröffnungsbeschluss ergibt sich keine Postsperre oder ein Hinweis, dass nur an den InsO-Verwalter zugestellt werden darf. Wenn ich an die Firma selbst zustelle, habe ich die Befürchtung, dass der Pfüb untergehen bzw. nicht beim InsO-Verwalter landen könnte (wer weiß, wie die jetzt arbeiten).

Meine Tendenz geht dahin - eine Extra-Ausfertigung dazu und sicherheitshalber an beide zustellen lassen. Oder kann mir jemand einen besseren Tipp geben?

Liebe Grüße

Re: Drittschuldner in Insolvenz - an wen kann ich zustellen

Verfasst: 15.08.2012, 11:35
von Kanzleihund
Wir Insolvenzverwalter arbeiten ordentlich :motz .

Wegen § 80 InsO ist der Insolvenzverwalter Arbeitgeber, so dass Du an diesen zustellen musst. RA ... als Insolvenzverwalter über das Vermögen xy

Re: Drittschuldner in Insolvenz - an wen kann ich zustellen

Verfasst: 15.08.2012, 12:21
von alexandras
danke kanzleihund und ein dickes fettes sorry. da hab ich mich missverständlich ausdrückt, ich meinte nicht den Verwalter sondern die Firma selbst... jetzt beim zweiten lesen, hab ich gesehen, dass es doch missverständlich rüberkam

Re: Drittschuldner in Insolvenz - an wen kann ich zustellen

Verfasst: 15.08.2012, 13:25
von Kanzleihund
Die stehen doch jetzt unter Beobachtung, es sollte also besser als vorher funktionieren.