Drittschuldner in Insolvenz - an wen kann ich zustellen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
alexandras
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 26.06.2008, 21:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: mainz
Kontaktdaten:

#1

15.08.2012, 11:32

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Mein Drittschuldner (Arbeitgeber meines Schuldners) bei dem ich pfänden möchte, ist seit dem 01.08.2012 in Insolvenz, das Verfahren ist eröffnet, also auch nicht vorläufig. Der Insolvenzverwalter schreibt auf seiner Homepage, dass der Geschäftsbetrieb fortgeführt und die Mitarbeiter erhalten bleiben sollen.

Nun möchte ich das Arbeitseinkommen per Pfüb pfänden. Nun bin ich mir nicht sicher, an wen ich zustellen kann. Aus dem Eröffnungsbeschluss ergibt sich keine Postsperre oder ein Hinweis, dass nur an den InsO-Verwalter zugestellt werden darf. Wenn ich an die Firma selbst zustelle, habe ich die Befürchtung, dass der Pfüb untergehen bzw. nicht beim InsO-Verwalter landen könnte (wer weiß, wie die jetzt arbeiten).

Meine Tendenz geht dahin - eine Extra-Ausfertigung dazu und sicherheitshalber an beide zustellen lassen. Oder kann mir jemand einen besseren Tipp geben?

Liebe Grüße
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#2

15.08.2012, 11:35

Wir Insolvenzverwalter arbeiten ordentlich :motz .

Wegen § 80 InsO ist der Insolvenzverwalter Arbeitgeber, so dass Du an diesen zustellen musst. RA ... als Insolvenzverwalter über das Vermögen xy
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
alexandras
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 26.06.2008, 21:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: mainz
Kontaktdaten:

#3

15.08.2012, 12:21

danke kanzleihund und ein dickes fettes sorry. da hab ich mich missverständlich ausdrückt, ich meinte nicht den Verwalter sondern die Firma selbst... jetzt beim zweiten lesen, hab ich gesehen, dass es doch missverständlich rüberkam
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#4

15.08.2012, 13:25

Die stehen doch jetzt unter Beobachtung, es sollte also besser als vorher funktionieren.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Antworten