Schadensersatz/Kosten Drittschuldnerklage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dina27
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#1

13.08.2012, 16:56

Hallo Ihr Lieben, :wink1

ich brauche eure Hilfe. Kurze Schilderung:

Pfüb wurde dem Drittschuldner zugestellt
dieser hat nicht reagiert.
Drittschuldnerklage beim Arbeitsgericht
Termin wurde für Oktober anberaumt.
Schuldner hat nun nachdem er auch die Ladung bekam die Forderung beglichen.
Was ist nun mit unseren Anwaltskosten für die Klage? Der Drittschuldner hat ja bis heute keine Erklärung abgegeben. Muss ich die Klage zurücknehmen und den Drittschuldner schriftlich zur Zahlung der Anwaltskosten auffordern?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke vorab!!!!

Liebe Grüße und einen schönen Feierabend euch allen! :thx
dina27
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#2

14.08.2012, 08:27

Hat keiner eine Idee??? :(
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Loki
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#3

14.08.2012, 08:47

Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 840 ZPO entstandenen Schaden (hier: unnötigerweise aufgewandte Prozesskosten für die Drittschuldnerklage). Die Klage muss jetzt in eine Klage auf Schadensersatz aufgrund der unnötig aufgewandten Prozesskosten umgewandelt werden.
dina27
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#4

14.08.2012, 08:54

Hast du eventuell ein Muster für mich?? :pfeif
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Loki
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#5

14.08.2012, 10:05

Leider (noch) nicht. Ich habe das zwar alles schon nachgelesen, musste es aber noch nicht machen, da unsere DS-Klage noch am Anfang ist.
Alexandra1976
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#6

23.10.2012, 10:32

Hallo Ihr Lieben, ich häng mich jetzt einfach mal hier dran, denn soeben haben wir ein Versäumnisurteil gegen die Drittschuldnerin (Arbeitgeberin) des Schuldners erhalten. Wie verhält es sich denn nun mit den Kosten des Prozesses für die Drittschuldnerklage? Diese muß ja auch die Drittschuldnerin tragen. Kostenerstattung im Arbeitsgerichtsverfahren durch die unterlegene Partei gibt es in erster Instanz ja bekanntlich nicht. Muß jetzt eine weitere Klage wegen der Kosten erfolgen? Ich seh grad vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr und es ist auch die erste Drittschuldnerklage, die wir gemacht haben. Hat einer von Euch damit bereits Erfahrung gemacht? Wäre für eine Hilfestellung sehr dankbar.
TipsyJersey
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#7

05.11.2021, 10:39

Hallo zusammen,

ich greife diese alten Beiträge mal auf...

Was ist mit den Kosten einer Drittschuldnerklage vor dem Arbeitsgericht, wenn ich dort gewinne? Wenn ich verliere, also einen "nutzlosen" Prozess führen muss wegen ausgebliebener Drittschuldnererklärung, habe ich schon eine Entscheidung des BAG gefunden, dass § 12a ArbGG nicht "greift," sondern § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO der Regelung vorgeht ... vereinfacht gesagt.

Was ist aber, wenn ich den Prozess gewinne? Bleibt der Kläger dann auf seinen Kosten sitzen oder muss ich diese dann zivilrechtlich neu einklagen als Schadenersatzanspruch?

Ich möchte nicht die Möglichkeit der Festsetzung gegen den Schuldner nach § 788 ZPO wahrnehmen. Es geht um einen Anspruch gegenüber dem Drittschuldner....
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Anahid
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#8

05.11.2021, 10:58

Naja....ist aber m.E. hier ganz klar bezeichnet. Die Kosten können gem. § 788 ZPO gegen den Schuldner festgesetzt werden.

Und mal ehrlich: Warum sollte mir das irgendwelche Probleme bereiten, ob da nun der Schuldner belastet wird? Wenn ihm das nicht passt, kann er ja wiederum die Kosten gegen den Drittschuldner geltend machen. Aber das ist doch sein Problem und nicht das des Gläubigers. Hätte der Schuldner seine Forderung gezahlt, wäre eine Zwangsvollstreckung überhaupt nicht erforderlich. 8)
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#9

05.11.2021, 11:03

Das Problem ist, dass wir eine Forderung aus unerlaubter Handlung vollstrecken und nur durch die Herabsetzung des pfandfreien Betrages Zahlungen erhalten werden. Der KFB nach § 788 ZPO dürfte diesem Vollstreckungsprivileg nicht unterliegen, denke ich... bzw. wüsste ich nicht wie.

Aber der Drittschuldner ist liquide und könnte die Kosten gleich erstatten, zudem ohne dass ich Jahre warten muss, bis die eigentlich Forderung (45 T€) gegen den Schuldner gedeckt ist. Deshalb suche ich eine Möglichkeit, die Kosten direkt vom Drittschuldner erhalten zu können
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#10

05.11.2021, 13:10

Dann versteh ich Dein Problem und nein, die Kostenerstattung wäre nicht durch die unerlaubte Handlung mit privilegiert. :-?

Aber ich seh da keine Möglichkeit, die Kosten gegen den Drittschuldner festsetzen zu lassen, es sei denn, in dem Verfahren stellt sich raus, dass der gepfändete Anspruch nicht besteht. :ka
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