Versäumnisurteil - wie nun weiter vorgehen
Verfasst: 10.08.2012, 09:02
Meine Frage ist eigentlich halb RVG-bezogen und halt ZV-bezogen. Wir haben für unsere Mandantin einen Mahnbescheidsantrag gestellt. Der Gegner hat hierauf Widerspruch eingelegt und das Verfahren wurde an das Gericht abgegebn, woraufhin wir unseren Anspruch begründen sollten. Hierauf hat der Gegner nicht mehr reagiert (also keine Verteidigungsabsichtsanzeige oder dergleichen), sodass ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung erging. Nun legt mein Chef mir die Akte mit dem Vermerk hin: ZV. (das Urteil liegt uns in vollstreckbarer Ausfertigung vor).
Nun meine Frage. In dem Urteil wird der Mandantin einmal ihr Forderungsanspruch zugesprochen, zum anderen lautet es weiter: "Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen".
Müssen wir hier nicht erst einmal KFA beantragen, damit sodann aus dem Urteil als auch aus dem KFB vollstreckt werden kann? Ich bin gerade etwas ratlos. Weil wenn ich jetzt nur aus dem VU vollstrecke kann ich ja nicht die Kosten des Rechtsstreits schon vollstrecken, weil ich hierfür doch noch gar keine Titel habe? (Zwar aufgrund des Satzes im Urteil, aber ich habe ja keinen genauen Titel, der die genauen Kosten des Verfahrens wiedergibt)
Nun meine Frage. In dem Urteil wird der Mandantin einmal ihr Forderungsanspruch zugesprochen, zum anderen lautet es weiter: "Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen".
Müssen wir hier nicht erst einmal KFA beantragen, damit sodann aus dem Urteil als auch aus dem KFB vollstreckt werden kann? Ich bin gerade etwas ratlos. Weil wenn ich jetzt nur aus dem VU vollstrecke kann ich ja nicht die Kosten des Rechtsstreits schon vollstrecken, weil ich hierfür doch noch gar keine Titel habe? (Zwar aufgrund des Satzes im Urteil, aber ich habe ja keinen genauen Titel, der die genauen Kosten des Verfahrens wiedergibt)