ZV-Auftrag in eigener Sache

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#1

08.08.2012, 19:25

Hallo :wink1

kurze Frage: wenn ein RA in eigener Sache einen ZV-Auftrag erteilt, dann kann er doch seine RA-Kosten (0,3 VG für den Auftrag und ggf. eine weitere 0,3 für die Abnahme der eV), oder nicht? MwSt darf er aber sicherlich nicht darauf berechnen, wenn/weil er vorsteuerabzugsberechtigt ist, korrekt?
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H.Stummeyer
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#2

08.08.2012, 19:26

:zustimm
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Adelia
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#3

09.08.2012, 08:05

So ist es Elli.
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misspinky1984
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#4

09.08.2012, 08:12

Richtig.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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ellimorelli
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#5

09.08.2012, 09:18

und im Rubrum geb ich den RA als Gläubiger und darunter nochmal als Bevollmächtigten an, ja?
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Soenny
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#6

09.08.2012, 09:34

Nein, nur als Gläubiger ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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ellimorelli
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#7

09.08.2012, 09:35

oh, okay. Danke! :D
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Pitt
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#8

09.08.2012, 09:37

Kann man machen, muss man aber nicht. RA-Gebühren werden auch berücksichtigt, wenn der ZV-Auftrag ohne nochmalige Angabe des RA als sein eigener Bevollmächtigter erfolgt. Ich gebe immer nur RA ... ./. ... an.
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ellimorelli
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#9

09.08.2012, 09:39

dann lass ich auch "namens und in Vollmacht des Gläubigers" weg und nehm stattdessen "ich", ja?
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Liesel
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#10

09.08.2012, 10:06

Jep.
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