Guten Morgen,
es eilt etwas:
Also ich habe hier ein Urteil vorliegen, in welchem der Beklagte (Mdt.) Zug-um-Zug gegen Herausgabe von bestimmten Unterlagen einen bestimmten Betrag zahlen muss.
Kann die Gegenseite aus diesem Urteil einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen (wenn ja, wie und wem gegenüber muss sie nachweisen, dass die Unterlagen unserem Mandanten angeboten wurden (wg. Zug-um-Zug)? Oder ist hier ausschließlich eine Gerichtsvollziehervollstreckung möglich?
für eure Mühe!!!
Zug-um-Zug-Urteil
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wurde mit Urteil bereits Annahmeverzug festgestellt?
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Nein.
Geht das so, dass der GVZ unserem Mandanten die Unterlagen anbieten muss, der die Annahme annimmt oder verweigert. Wenn er durch die Verweigerung in Verzug gesetzt wird, wird das dann vom GVZ "beurkundet" und dann kann die Vollstreckung z.B. durch Kontopfändung erfolgen?
Geht das so, dass der GVZ unserem Mandanten die Unterlagen anbieten muss, der die Annahme annimmt oder verweigert. Wenn er durch die Verweigerung in Verzug gesetzt wird, wird das dann vom GVZ "beurkundet" und dann kann die Vollstreckung z.B. durch Kontopfändung erfolgen?
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!!!