Allgemeine zum vorläufigen Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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noto-fee
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#1

02.08.2012, 11:00

Hallo zusammen,

bin ein absoluter Neuling was die Zwangsvollstreckung usw betrifft, da ich das ich der Ausbildung nie beigebracht bekommen hab und meine Kollegin im neuen Büro dann lieber alles alleine macht bevor sie mir was erklärt...

Naja nun mein eigentliches Probelm... Meine Kollegin ist im Urlaub und ich soll nun ein vorläufiges Zahlungsverbot machen. Das Muster hierfür habe ich auch gefunden und alles soweit fertig gemacht... Nun weiß ich allerdings nicht wie oft ich das zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken muss.

Wäre toll wenn mir jemand helfen kann

LG
gkutes

#2

02.08.2012, 11:03

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Liesel
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#3

02.08.2012, 11:04

Bei nur einem DS 3 x, ansonsten für jeden DS noch eine Ausfertigung dazu.
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noto-fee
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#4

02.08.2012, 11:05

Ok vielen Dank :) werde mir gleich ein Muster für meinen Ordner machen und das vermerken :)
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