Vollstreckung Baumfällung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RAService
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#1

01.08.2012, 19:00

Hallo,

wir haben einen Titel, wonach der Beklagten Strauch und Baum entfernen muss.
Dies wurde bislang nicht veranlasst, nun wünscht unserandant die ZV.
Bitte wie? Habt Ihr Begriffe nach denen ich lesen muss? Zwangsgeld dürfte wohl
nicht in Frage kommen.
Geiselmann
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#2

01.08.2012, 19:24

Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, § 887 ZPO.

S. Geiselmann
RAService
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#3

20.08.2012, 18:58

:thx
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