Beschlagnahmtes Geld vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3292
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

20.07.2012, 11:13

Meine erste Frage im Forum und dann gleich sowas:
Unser Mandant wurde bestohlen. Die Staatsanwaltschaft hat nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und zwischenzeitlich bei zwei Beschuldigten Geld beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass für die Auskehr des Geldes an unseren Mandanten ein Vollstreckungstitel erforderlich ist.
Ich mache den Job jetzt schon eine ganze Weile, aber so einen Fall hatte ich bislang noch nie. Wie gehe ich hier am Besten vor? Klage auf Leistung (mit Antrag auf Feststellung der unerlaubten Handlung) oder Mahnbescheid wg. Schadensersatz (Vorschlag vom RA) oder gibt es einen dritten - schnelleren - Weg? Bin für jeden Tipp dankbar!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

20.07.2012, 18:32

Die große Frage ist, wie viele Gläubiger gibt es, haben diese schon Titel oder teilwiese und reicht die beschlagnahmte Summe aus, alle Gläubiger zu befriedigen. Wenn es schnell gehen muß, könnte ich mir vorstellen, daß für dich nur der Arrestanspruch nach § 916 ff. ZPO in Frage kommt, das solltest du aber mit deinem Chef vielleicht mal klären ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten