Titelumschreibung
- Ciara
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Ich würde gerne den Unterhaltstitel umschreiben lassen, da die Mandantin mittlerweile volljährig ist und wir nun vollstrecken wollen. Benötige ich hierfür das Original? Mir liegt derzeit nur ein Kopie des Titels (aus 1995) vor und die Mandantin hat keine Ahnung, wo das Original ist.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Ciara
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Ich noch einmal. Ich hatte jetzt den Titel ans Gericht geschickt mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (die gab es nämlich noch nicht) und Umschreibung auf Mandantin wg. Volljährigkeit. Jetzt bekomme ich die vollstreckbare Ausfertigung mit folgender Klausel: Vorstehende Ausfertigung wird der Klägerin z. Hd. RAin .....zum Zwecke der ZV erteilt.
Aber das ist doch falsch, oder!? Die Klägerin ist ja die Mutter. Hab das vorher noch nie gemacht.
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Vielleicht dumme Frage, gerade, wenn ich an dein Wissen denke, aber: Wie genau lautet der Titel auf Klägerseite?
- Ciara
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Ähm, dumme Frage zurück, aber was genau meinst du?
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- Liesel
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Kind, gesetzlich vertreten durch die Kindesmutter oder nur Kindesmutter
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
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- Ciara
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[quote="Liesel"]Kind, gesetzlich vertreten durch die Kindesmutter oder nur Kindesmutter[/quote]
Ach so, ne nur die Kindesmutter
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- Liesel
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Hm, wie hast du das denn formuliert? Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel?
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- Ciara
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Da muss ich morgen mal schauen, den genauen Wortlaut hab ich grad nicht im Kopf
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- Ciara
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Also sinngemäß hab ich auf jeden Fall geschrieben, dass beantragt wird, den Titel auf Grund der Volljährigkeit des am... geborenen Kindes X auf das Kind X umzuschreiben
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