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e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 11:50
von RA-mw
Hallo,

ich habe einen Schuldner der ist als Hilfsarbeiter tätig ist und nur 80 Std. monatlich arbeitet. Er ist geschieden und hat zwei Kinder.

Es ist ja schon fragwürdig warum er so wenig arbeitet, oder?

Leider sehe ich keine Möglichkeiten irgendwie an ihn ranzukommen!?

:thx

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 11:51
von Spkie
ist das Verzeichnis frisch??

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 11:53
von RA-mw
Von 2011. Habe eben beim Arbeitgeber angefragt und da arbeitet er noch zu den Daten.

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 11:55
von Spkie
ich leider acuh...
zwar könnte man ohnverschleierung gletend machen, aber das ist zu schwierig nachzuweisen....
da würde ich lieder darauf verzichten
also meines Erachtens, keine Möglichkeit!

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 13:28
von Bino
Verdient er denn auch zu wenig, um sich und die beiden Kinder zu ernähren?
Was bekommt er denn - zusammen mit dem Kindesunterhalt - raus?
Wenn das zuuuuuu wenig erscheint, würde ich ihn ja die EV ergänzen lassen. Dann soll er mal erläutern, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 13:59
von RA-mw
Er verdient 9,50 brutto die Stunde und arbeitet 80 std. im Monat. Also sehr komisch

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 15:41
von Hoppla
Wir hatten auch mal so einen Fall ... haben da ewig hin und her gestritten mit dem und auch mit den GVZ´s ... aber er konnte immer wieder durch sämtliche Schlupflöcher erklären, wie er sein Leben finanziert.

Nur Toast essen mit Marmelade ... all so ein Blödsinn haben wir uns anhören dürfen. Es ist sehr schwierig da etwas rauszubekommen.

Letzendlich haben wir Strafanzeige erhoben, die Polizei und die STA haben gut ermittelt und dann herausgefunden dass der "P...." noch ein Haus in Österreich hat ...
Der hatte enorme Mietschulden bei unserem Mandanten und wir hatten drei Titel gegen ihn vorliegen ... also es lohnt sich schon dran zu bleiben! Meistens wissen die GVZ´s auch mehr als in der EV steht ... ich telefoniere immer mit denen ;-)

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 15:41
von Hoppla
Ach ja, er war GF bei einer Firma und verdiente angeblich EUR 400,00 und bekommt es bar ...
hat aber zwei Kinder denen er Naturalunterhalt bezahlt, das Reihenhaus in dem er lebt gehört seiner Lebensgefährtin ...

:evil: ich ärger mich jetzt noch über den Typ :evil:

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 10.07.2012, 15:49
von RA-mw
Mh, weiss auch noch nicht was ich tun soll. Weil Kinder hat er auch....

Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Verfasst: 11.07.2012, 08:42
von sunny1
Hat er denn sonst keine anderen pfändbaren Sachen?

Man muss ja nicht immer den AG pfänden, wenn er kein P-Konto hat, kann auch das gepfändet werden.
Ggf. auch die Altersrente.

Evtl. muss Du auch prüfen, ob er ggf. ergänzende Leistungen Harz IV bekommt, da er rechnerisch ca. 500-600,00 € netto auf der Hand hat. Zusammen mit Kindergeld für zwei Kinder sind das ca. 968,00.