hallo ihr lieben..
habe eine Frage an euch..
und zwar in der Zwangsvollstreckung, wenn ich einen Zwangsvollstreckungsauftrag mache, kommt die Gebühr für diesen Zwangsvollstreckungsauftrag in die Forderungsberechnung im Zwangsvollstreckungsauftrag mit rein oder nicht? Ich habe gelernt, dass es mit in die Forderungsberechnung rein kommt. Mittlerweile bin ich in einer neuen Kanzlei und die tun die Gebühr nicht mit in die Forderungsberechnung., sondern erst in die nächste.
Was ist nun richtig?
ZV-Gebühr in Foko
- sunny84
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Bei meinem alten Arbeitgeber war es auch so, dass der Text hieß "gem. beigefügtem Forderungskonto zzgl. der für diesen Antrag entstandenen Gebühren, die sich berechnen wie folgt:...". Somit wurde die Gebühr auch erst danach mit ins Forderungskonto mit aufgenommen, sodass es bei einer weiteren Vollstreckung mit drinsteht.
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So steht es auch bei RAM - damit arbeitet die TE scheinbar - im Text, danach erfolgt die Vergütungsberechnung und der Betrag wird sofort ins FoKo übernommen. Alles andere würde meiner Meinung nach auch keinen Sinn geben, da ansonsten der GVZ ja immer den Gesamtbetrag anhand der Rechnung und dem ausgewiesenen "Gesamtbetrag", wie er im FoKo ausgewiesen ist und der dann kein Gesamtbetrag wäre, ausrechnen müßte."gem. beigefügtem Forderungskonto zzgl. der für diesen Antrag entstandenen Gebühren,
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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